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Die Rahmenordnung für eine MAVO ist Vorbild für die Mitarbeitervertretungsordnungen der deutschen Bistümer. Die MAVO ist eigenständiges partikulares Kirchenrecht im Rahmen des der Kirche verfassungsrechtlich gewährleisteten Selbstbestimmungsrechts. Sie regelt als kirchliche Betriebsverfassung abschließend Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte einschließlich der Mitbestimmung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen und caritativen Dienst unter Berücksichtigung der Eigenart des Kirchlichen Dienstes. Der vorliegende Kommentar stellt das Mitarbeitervertretungsrecht auf der Grundlage der…mehr

Produktbeschreibung
Die Rahmenordnung für eine MAVO ist Vorbild für die Mitarbeitervertretungsordnungen der deutschen Bistümer. Die MAVO ist eigenständiges partikulares Kirchenrecht im Rahmen des der Kirche verfassungsrechtlich gewährleisteten Selbstbestimmungsrechts. Sie regelt als kirchliche Betriebsverfassung abschließend Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte einschließlich der Mitbestimmung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen und caritativen Dienst unter Berücksichtigung der Eigenart des Kirchlichen Dienstes. Der vorliegende Kommentar stellt das Mitarbeitervertretungsrecht auf der Grundlage der Rahmen-MAVO unter Berücksichtigung der Kirchlichen Arbeitsgerichtsordnung (KAGO) dar.

Die Neuauflage dieses Kommentars ist veranlasst u.a. durch

die Neufassung des Art. 2 Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse (GrO),

die Neufassung des § 1 MAVO-Rahmenordnung,

Entwicklungen im staatlichen und kirchlichen Recht,

die Novellierung der Richtlinien für die Bundesarbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen.

Die (Erz-)Diözesen in Deutschland sind den vorgenannten Neufassungen der GrO und der Rahmen-MAVO im Wege bischöflicher Gesetzgebung gefolgt. Der Text der Rahmen-MAVO zeigt an, wo diözesane Abweichungen im Einzelfall möglich sind.

Adolf Thiel

Dr. Martin Fuhrmann

Manfred Jüngst

Vorsitzender Richter am Landgericht Köln a.D., Vorsitzender des Diözesanen Arbeitsgerichts für den MAVO-Bereich Köln, stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes des Kuratoriums des Katholisch-Sozialen Instituts der Erzdiözese Köln
Syndikusanwalt und Referent an der Geschäftsstelle des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD), Geschäftsführer des Kirchlichen Arbeitsgerichtshofs
Oberrechtsrat a.D., ehemals am Erzbischöflichen Generalvikariat und Berufskolleg Köln, Referent für Schulungen zum Mitarbeitervertretungsrecht Die Neuauflage des Kommentars berücksichtigt aktuelle Entwicklungen des nationalen und europäischen Arbeitsrechts sowie der neueren kirchlichen und staatlichen Rechtsprechung sowie die Änderung des § 2 der Grundordnung und die Änderung des § 1 Abs. 2 MAVO.

Aus der Fachpresse zur 6. Auflage:

Der Kommentar ist ein wichtiges und wertvolles Handwerkszeug für alle diejenigen, die in der täglichen Praxis das Mitarbeitervertretungsrecht anzuwenden oder auszulegen haben. Die Darstellung und die Fülle der verarbeiteten Quellen ist eine höchst respektable wissenschaftliche Leistung.“ (Prof. Dr. Renate Oxenknecht-Witzsch, ZMV 6/2011)
Wissenschaftlich fundierter Kommentar zur Rahmenordnung für eine Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO), der sich an den Bedürfnissen der Praxis ausrichtet.