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Der Kommentar konzentriert sich unter weitgehendem Verzicht auf wissenschaftliche Streitfragen, gleichwohl nicht ohne kritische Beleuchtung, darauf, wie sich das Gemeinschaftsmarkenrecht heute in der Praxis des Amtes und der Rechtsprechung des EuGH darstellt.
Das erweiterte Autorenteam: PA Dipl.-Ing. Günther Eisenführ , Dr. Detlef Schennen , RA Dr. Julian Eberhardt , RAin Marlene Feddermann , RA Harald Förster , RAin Yvonne Holderied , RAin Dr. Stefanie Overhage , RA Ulrich Sander
Aus den Besprechungen der Vorauflage: »Der ›Eisenführ/Schennen‹ bringt seinen Nutzer schnell auf den Stand
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Produktbeschreibung
Der Kommentar
konzentriert sich unter weitgehendem Verzicht auf wissenschaftliche Streitfragen, gleichwohl nicht ohne kritische Beleuchtung, darauf, wie sich das Gemeinschaftsmarkenrecht heute in der Praxis des Amtes und der Rechtsprechung des EuGH darstellt.

Das erweiterte Autorenteam:
PA Dipl.-Ing. Günther Eisenführ, Dr. Detlef Schennen, RA Dr. Julian Eberhardt, RAin Marlene Feddermann, RA Harald Förster, RAin Yvonne Holderied, RAin Dr. Stefanie Overhage, RA Ulrich Sander

Aus den Besprechungen der Vorauflage:
»Der ›Eisenführ/Schennen‹ bringt seinen Nutzer schnell auf den Stand der Entscheidungspraxis des HABM und der Rechtsprechung. Er bleibt damit die unerlässliche Hilfe für alle, die mit den erforderlichen Vorprüfungen und der Anmeldung selbst, mit Widerspruchsverfahren und weiteren Streitigkeiten hinsichtlich der Gemeinschaftsmarke befasst sind.«
Rechtsanwalt Constantin Rehaag, Frankfurt am Main, in: Mitteilungen 04/11

»Günter Eisenführ und Detlef Schennen haben mit der Neuauflage ihres Kommentars erneut ein absolutes Muss für den Gemeinschaftsmarkenrechtler vorgelegt. Und auch wer sich nur mit dem nationalen Markenrecht befasst, kann das Werk für sich nutzbar machen. Denn mittelbar wirkt sich die Rechtsprechung des EuGH und des EuG zum Gemeinschaftsmarkenrecht über die dem Markengesetz zugrunde liegende und insbesondere im materiellen Teil mit der Gemeinschaftsmarkenverordnung vergleichbare Marken-Richtlinie auf die Auslegung des deutschen Markenrechts aus.«
Dr. Jan Eichelberger, LL.M.oec., Jena, in: der Grüne Bote 04/10