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Stalking ist der Oberbegriff für ein in jeder Hinsicht vielschichtiges Verhalten, das gravierende Folgen für alle Beteiligten haben kann. Was aber verbirgt sich im Einzelnen hinter dem Phänomen, welche rechtlichen Handlungsmöglichkeiten bestehen gegen Stalker und wie ist die strafrechtliche Neuregelung - 238 StGB Nachstellung - zu bewerten? Die vorliegende Abhandlung über Stalking untersucht die in jeder Hinsicht vielfältigen Formen des Phänomens umfassend aus allen relevanten Perspektiven. Zum besseren Verständnis des früher fast unbekannten oder anders bewerteten Verhaltens werden zunächst…mehr

Produktbeschreibung
Stalking ist der Oberbegriff für ein in jeder Hinsicht vielschichtiges Verhalten, das gravierende Folgen für alle Beteiligten haben kann. Was aber verbirgt sich im Einzelnen hinter dem Phänomen, welche rechtlichen Handlungsmöglichkeiten bestehen gegen Stalker und wie ist die strafrechtliche Neuregelung -
238 StGB Nachstellung - zu bewerten?
Die vorliegende Abhandlung über Stalking untersucht die in jeder Hinsicht vielfältigen Formen des Phänomens umfassend aus allen relevanten Perspektiven. Zum besseren Verständnis des früher fast unbekannten oder anders bewerteten Verhaltens werden zunächst der Begriff Stalking analysiert, die zu seinem Erscheinungsbild führenden Hintergründe und Zusammenhänge erläutert, seine Erscheinungsformen dargestellt sowie die Wahrnehmung und Entwicklung nachgezeichnet. Nach einer Beschreibung der Regelungen in ausländischen Rechtsordnungen werden die Möglichkeiten in Deutschland aufgezeigt, rechtlich gegen Stalker vorzugehen.
Ein Schwerpunkt liegt auf dem im März 2007 in Kraft getretenen und sowohl kriminalpolitisch als auch strafrechtsdogmatisch als problematisch angesehenen
238 StGB, dessen Entstehung und die in diesem Zusammenhang geäußerte Kritik im Einzelnen behandelt werden. Durch die mehrdimensionale Beschreibung des Verhaltens unter psychologischen, soziologischen, medizinischen und kriminalpolitischen Aspekten werden die Ausmaße und Ausformungen von Stalking deutlich.
238 StGB erhält praxistaugliche Konturen, die für die weitere Diskussion wichtige Orientierungen bieten.