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Die Psychiatrie-Personalverordnung regelt seit dem Jahr 1991 die Personalbedarfsermittlung in psychiatrischen Krankenhäusern und psychiatrischen Fachabteilungen an Allgemeinkrankenhäusern. Mit der Einführung des neuen pauschalierenden Entgeltsystems gemäß KHRG wurde eine Neuauflage des bereits in 6. Auflage erscheinenden Standardwerkes notwendig. Der Anhang wurde um einen Abdruck der relevanten Gesetzesparagrafen (insbesondere Par. 17d KHG und Par. 6 BPflV) mit der nur schwer zugänglichen, sehr wichtigen Amtlichen Begründung sowie um weitere Dokumente und Texte zum Einführungsprozess…mehr

Produktbeschreibung
Die Psychiatrie-Personalverordnung regelt seit dem Jahr 1991 die Personalbedarfsermittlung in psychiatrischen Krankenhäusern und psychiatrischen Fachabteilungen an Allgemeinkrankenhäusern. Mit der Einführung des neuen pauschalierenden Entgeltsystems gemäß KHRG wurde eine Neuauflage des bereits in 6. Auflage erscheinenden Standardwerkes notwendig. Der Anhang wurde um einen Abdruck der relevanten Gesetzesparagrafen (insbesondere Par. 17d KHG und Par. 6 BPflV) mit der nur schwer zugänglichen, sehr wichtigen Amtlichen Begründung sowie um weitere Dokumente und Texte zum Einführungsprozess erweitert. Der bewährte Aufbau des Werkes & als Textausgabe mit Materialien und Erläuterungen für die Praxis & wurde auch in dieser Auflage beibehalten.
Autorenporträt
Prof. Dr. Heinrich Kunze ist stellvertretender Vorsitzender der Aktion Psychisch Kranke e. V. Bonn und Außerplanmäßiger Professor für Psychiatrie der Georg-August-Universität Göttingen. Ludwig Kaltenbach ist ehemaliger Betriebsdirektor eines Krankenhauses für Psychiatrie und Neurologie. Klaus Kupfer ist Betriebsdirektor des Klinikums am Weissenhof (Weinsberg).
Rezensionen
"Insgesamt lässt sich feststellen, dass es konkurrenzlos ist und dies wohl auch bleiben wird. Eine solche Bündelung von psychiatrischer Kompetenz, Erfahrung mit der Arbeit im Krankenhaus und rechtlichem Wissen lässt sich so leicht nicht wiederholen." (Quelle: Die BKK 07/2003) Schon jetzt verkünden viele Krankenkassen, aber auch nicht wenige Geschäftsführer von Krankenhäusern, dass die Psych-PV nicht mehr gelte. Aus den Spitzenverbänden der Selbstverwaltung wie aus dem mit den Entwicklungsaufgaben beauftragten Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) hört man immer wieder, dass die Psych-PV für die Entgeltentwicklung unbedeutend, weil "normativ" sei. Beides ist falsch, und der Verdacht, dass derartige Äußerungen interessengeleitet sind, liegt nahe. Denn: Gerade durch das KHRG ist die Gültigkeit der Psych-PV unmissverständlich wieder bestätigt worden, mit klaren Vorschriften für die Umsetzung (mindestens zu 90 Prozent sofort, 100 Prozent bei bedarfsgerechter Belegung). Die Psych-PV ist die Norm für die Personalausstattung, die gegeben sein muss, damit 2013 die Umstellung auf ein neues Entgeltsystem nach dem Willen des Gesetzgebers erfolgen kann. [...] Die Psych-PV war seit 1995 nie so aktuell wie heute. [...] Deshalb ist die Neuauflage der Textausgabe zur Psych-PV sehr zu begrüßen, zumal mit den vielfältigen Materialien, die etwa die Hälfte des Buches ausmachen. Das ausführliche Vorwort ist praktische ein einführender Artikel über Chancen und Risiken des neuen Entgeltgesetzes und seiner Beziehung zur Psych-PV. [...] Die Materialien enthalten im ersten Teil eine Reihe von Publikationen und Stellungnahmen über die Erfahrungen mit der Erarbeitung, der Umsetzung und ersten Evaluation der Psych-PV in den Neunzigerjahren. Danach wird die Erosion der Anwendung durch unklare gesetzliche Vorschriften 1995 und deren Ge- und Missbrauch durch die Selbstverwaltung beschrieben. Wichtige Vorarbeiten für das KHRG wie das Eckpunktepapier der dreizehn wichtigstenVerbände in der psychiatrischen Versorgung (2007) für die Entwicklung eines neuen Entgeltsystems oder der Beschluss der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Gesundheitsbehörden der Länder (2007) sind mit Gewinn nachzulesen, weil sie in guter Übereinstimmung konzeptionelle Orientierung für Flexibilisierung (z.B. Hometreatment) und stärkeren Lebensweltbezug geben. Sehr nützlich zum schnellen Nachschlagen ist auch der Nachdruck der kommentierten Übersicht von J. Fritze über die psychiatriebezogenen gesetzlichen Neuregelungen des KHRG. [...] Bei den in den nächsten Jahren anstehenden Auseinandersetzungen kann die Neuausgabe der "Psychiatrie-Personalverordnung" gute und schnelle Orientierungshilfe leisten. (Quelle: Peter Kruckenberg, Soziale Psychiatrie 04/2010)…mehr