Was Ärzte und Bevollmächtigte für Sie in einem Notfall tun sollen. Was die Neuregelung für sie konkret bedeutet. Neue Rechtslage ab 1. 9. 2009! Mit allen Vorsorgeverfügungen als Mustertext
Hrsg. v. Bernhard F. Klinger. Von Sven Klinger, Joachim Mohr u. a.
Jetzt aktuell in 2. Auflage Niemand ist davor sicher, im Fall von
Pflege- oder Betreuungsbedürftigkeit seine Angelegenheiten nicht
mehr selbst regeln zu können. Nur mittels Patientenverfügung und
Vorsorgevollmacht können Betroffene ihre Behandlungswünsche
verbindlich festlegen und eine Amtsbetreuung vermeiden. Nach
sechsjähriger Debatte wurde die Patientenverfügung mit Wirkung zum
1.9.2009 gesetzlich verankert. Endlich gibt es mehr Klarheit und
Rechtssicherheit im Umgang mit Vorsorgeregelungen. Oberstes Gebot
ist dabei die Achtung des Patientenwillens. Künftig sind Betreuer
und Bevollmächtigte an die schriftliche Patientenverfügung des
Betroffenen gebunden. Was die Neuregelung für Sie konkret bedeutet
und auf was Sie bei der Abfassung von Patientenverfügung und
Vorsorgevollmacht beachten müssen, erklärt der vorliegende
Ratgeber. Im Buch blättern!
Niemand ist davor sicher, dass er im Fall von Pflege- oder
Betreuungsbedürftigkeit seine Angelegenheiten nicht mehr regeln
kann. Auch jungen Menschen kann es passieren, dass sie nach einem
Unfall zeitweise oder auf Dauer nicht mehr in der Lage sind, selbst
für sich zu entscheiden. Noch viel größer ist dieses Risiko für
ältere Leute. Mit dem Lebensalter steigt die Häufigkeit von
Schlaganfällen und Demenz-Erkrankungen.
Während es inzwischen üblich ist, ein Testament zu schreiben, sind
die Möglichkeiten, für den Fall der eigenen
Entscheidungsunfähigkeit vorzusorgen, weithin unbekannt. Nur sehr
wenige Menschen machen sich rechtzeitig Gedanken darüber, wie sie
bei Demenz oder unheilbarer Krankheit im fortgeschrittenen Stadium
behandelt werden wollen.
Nur mittels Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht kann der
Patient für diese Fälle seinen Behandlungswunsch verbindlich
festlegen.
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