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Die Europäische Erbrechtsverordnung regelt das Internationale Erbrecht völlig neu. Sie ist anstelle der nationalen Regelungen getreten. Bereiten Sie sich rechtzeitig vor: Seit August 2015 sind nicht nur die Neuregelungen des auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen anzuwendenden Rechts , sondern auch umfangreiche verfahrensrechtliche Bestimmungen hinsichtlich der internationalen Zuständigkeit in Erbsachen , der Anerkennung, Vollstreckbarkeit und Vollstreckbarerklärung mitgliedstaatlicher Entscheidungen sowie der Annahme öffentlicher Urkunden geltendes Recht. Darüber hinaus führt die EuErbVO ein…mehr

Produktbeschreibung
Die Europäische Erbrechtsverordnung regelt das Internationale Erbrecht völlig neu. Sie ist anstelle der nationalen Regelungen getreten. Bereiten Sie sich rechtzeitig vor:
Seit August 2015 sind nicht nur die Neuregelungen des auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen anzuwendenden Rechts , sondern auch umfangreiche verfahrensrechtliche Bestimmungen hinsichtlich der internationalen Zuständigkeit in Erbsachen , der Anerkennung, Vollstreckbarkeit und Vollstreckbarerklärung mitgliedstaatlicher Entscheidungen sowie der Annahme öffentlicher Urkunden geltendes Recht.
Darüber hinaus führt die EuErbVO ein neuartiges Europäisches Nachlasszeugnis ein.
Mit dem Internationalen Erbrechtsverfahrensgesetz (IntErbRVG) werden Zuständigkeits- und Verfahrensregelungen neu eingeführt, überflüssige Doppelregelungen in BGB und FamFG bereinigt und eine Vielzahl von Gesetzen außerhalb des BGB geändert. Das Handbuch zum neuen Recht
bereitet die Erbrechtspraxis zuverlässig auf die neuen Herausforderungen vor.Das neue Werk
hilft, die völlig neuen Rahmenbedingungen und erbrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten bei der Beratung im Ausland lebender Deutscher sowie im Inland lebender Ausländer zu nutzen: Bereits die Nachlassplanung kann so dem neuen kollisionsrechtlichen Anknüpfungssystem Rechnung tragen, das für die Rechtsnachfolge von Todes wegen anders als bisher grundsätzlich das Recht des gewöhnlichen Aufenthalts für maßgeblich erklärt, jedoch eine Rechtswahl zugunsten des Staatsangehörigkeitsrechts gestattet.
führt Anwälte, Notare, Rechtspfleger und Justiz durch das komplizierte, neuartige Zuständigkeitssystem , das in bestimmten Fällen Gerichtsstandsvereinbarungen zulässt und in dem auch neue dingliche Rechtsinstitute wie Vindikationslegate, dinglich wirkende Teilungsanordnungen sowie kraft Gesetz entstandene Nießbrauchrechte anzuerkennen sind - dies stellt auch Grundbuchämter vor völlig neue Herausforderungen.
beantwortet systematisch neue Abgrenzungsfragen zu den in nationaler Kompetenz verbleibenden Rechtsgebieten (insbesondere Güterrecht, Gesellschaftsrecht und Sachenrecht), die ebenfalls Auswirkungen auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen haben.
hilft dem Rechtsverkehr, die Schwierigkeiten zu meistern, die sich mit dem neuen Europäischen Nachlasszeugnis , das - ähnlich dem deutschen Erbschein - mit öffentlichem Glauben ausgestattet ist, stellen.
Autorenporträt
Ludwig Kroiß ist Direktor des Amtsgerichts Traunstein.