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Die Investmentbesteuerung befand sich auch nach Inkrafttreten des Kapitalanlagegesetzbuchs im Umbruch. Das am 22.7.2013 in Kraft getretene KAGB machte auch eine Neukonzeption des InvStG notwendig, da dessen Anwendungsbereich an die bisherige Fassung des InvG anknüpfte. Am 16.5.2013 hat der Bundestag neben dem AIFM-Umsetzungsgesetz insoweit auch das AIFM-Steueranpassungsgesetz beschlossen (AIFM-StAnpG), welches das InvStG an das KAGB anpassen sollte.
Nach wechselvoller Entstehungsgeschichte wurde das AIFM-StAnpG schließlich unter der neuen Regierung verabschiedet; es ist damit am 24.12.2013
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Produktbeschreibung
Die Investmentbesteuerung befand sich auch nach Inkrafttreten des Kapitalanlagegesetzbuchs im Umbruch. Das am 22.7.2013 in Kraft getretene KAGB machte auch eine Neukonzeption des InvStG notwendig, da dessen Anwendungsbereich an die bisherige Fassung des InvG anknüpfte. Am 16.5.2013 hat der Bundestag neben dem AIFM-Umsetzungsgesetz insoweit auch das AIFM-Steueranpassungsgesetz beschlossen (AIFM-StAnpG), welches das InvStG an das KAGB anpassen sollte.

Nach wechselvoller Entstehungsgeschichte wurde das AIFM-StAnpG schließlich unter der neuen Regierung verabschiedet; es ist damit am 24.12.2013 in Kraft getreten. Die in Kraft gesetzte Fassung entspricht im Wesentlichen der vom Bundestag am 16.5.2013 beschlossenen Fassung und dem im Sommer erzielten Konsens im Vermittlungsausschuss.

Damit ist eine gesetzliche Basis für die Besteuerung von Investmentprodukten in Deutschland gelegt, welche - wenn auch teilweise über Verweise ins allgemeine Steuerrecht - weit über den Anwendungsbereich des "alten" InvStG hinausgreift.

Dieser zweite Band des Frankfurter Kommentars zum Kapitalanlagerecht will als Großkommentar sämtliche relevanten Fragestellungen im Zusammenhang mit der Investmentbesteuerung einer vertieften Analyse zuführen. Autoren aus BFH, BMF, dem Bayerischem Staatsministerium der Finanzen sowie diverser Rechtsanwalts- und Steuerberatungssozietäten gewährleisten eine Bearbeitung mit Tiefgang.
Autorenporträt
Joachim Moritz war bis Frühjahr 2015 Mitglied des VIII. Senats am Bundesfinanzhof in München, der die alleinige Zuständigkeit betreffend die Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen und der Freiberufler hat; er praktiziert jetzt als Rechtsanwalt und Steuerberater im Münchener Büro von Allen & Overy. Daneben ist er Herausgeber steuerrechtlicher Publikationen und Autor zahlreicher Veröffentlichungen. Dr. Thomas A. Jesch ist Rechtsanwalt in Frankfurt und praktiziert im Bereich Fondsstrukturierung. Er ist spezialisiert auf die steueroptimierte Beratung im Zusammenhang mit der Aufsetzung von sowie institutionellen Investitionen in Fondsvehikel. Er berät schwerpunktmäßig bei der Strukturierung von Private-Equity- und Real-Estate-Fonds sowie im Bereich der laufenden Fund Compliance.