Das Staatshaftungs- und Entschädigungsrecht sowie das Amtshaftungsrecht sind zentrale Bereiche des öffentlichen Rechts, die sich mit der Frage der Haftung des Staates und seiner Organe befassen. Besonders im Zusammenhang mit dem Vermögensgesetz (VermG) und den noch offenen Einigungsfragen der deutschen Wiedervereinigung gewinnen diese Rechtsgebiete an Bedeutung.
Staatshaftungs- und Entschädigungsrecht regeln die Haftung des Staates für rechtswidriges Handeln und die daraus resultierenden Schäden. Dabei sind nicht nur die Amtsträger, sondern auch der Staat selbst haftbar. Das Amtshaftungsrecht betrachtet speziell die Haftung der Bediensteten des Staates für von ihnen begangene Rechtsverletzungen.
Das Vermögensgesetz wurde zur Regelung der Vermögensübertragung im Rahmen der deutschen Wiedervereinigung geschaffen. Es regelt unter anderem Entschädigungsansprüche für ehemalige Eigentümer von in der DDR enteignetem Vermögen.
Die noch offenen Einigungsfragen beschäftigen sich mit nicht oder unzureichend geklärten Rechtsfragen, die im Zuge der Wiedervereinigung entstanden sind. Dazu zählen unter anderem offene Restitutionsansprüche und unbefriedigte Entschädigungsansprüche.
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