Das öffentliche Baurecht, das Bauordnungs- und Planungsrecht sowie das allgemeine Bodenrecht bilden grundlegende Rechtsgebiete im Bereich der Rechtswissenschaften. Diese drei Bereiche sind eng miteinander verbunden und prägen maßgeblich die gesetzlichen Bestimmungen und Regelungen bezüglich der Nutzung und Bebauung von Grundstücken.
Im öffentlichen Baurecht werden insbesondere die Voraussetzungen und Genehmigungsverfahren für Bauprojekte geregelt. Hierzu gehören unter anderem die Baugenehmigungen, Bauplanung, Bauüberwachung und Abnahme von Bauvorhaben. Das Bauordnungsrecht legt die technischen und bauaufsichtlichen Anforderungen fest, die bei Bauvorhaben zu beachten sind.
Das Planungsrecht ist hingegen dafür zuständig, die bauliche Nutzung von Grundstücken durch Flächennutzungspläne und Bebauungspläne zu steuern. Es definiert die Art und das Ausmaß zulässiger Bauvorhaben und legt Festsetzungen zur Sicherung städtebaulicher und landschaftsplanerischer Belange fest.
Das allgemeine Bodenrecht regelt schließlich den Umgang mit Grundstücken im Hinblick auf Eigentum, Nutzung, Belastung und Verkehrsfähigkeit. Es umfasst beispielsweise das Grundbuchrecht, das Hypothekenrecht und das Erbbaurecht.
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