Das Handelsrecht bildet einen bedeutenden Bereich des deutschen Zivilrechts und regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Kaufleuten und Unternehmen. Das Handelsgesetzbuch (HGB) ist die Hauptquelle für dieses Rechtsgebiet und umfasst eine Vielzahl von Vorschriften, die die Handelsbeziehungen regeln.
Ein wichtiger Aspekt des Handelsrechts ist das Handelsvertreter- und -maklerrecht. Hier werden die rechtlichen Beziehungen zwischen Handelsvertretern und ihren Auftraggebern sowie zwischen Maklern und ihren Kunden geregelt. Das HGB legt dabei unter anderem die Pflichten und Rechte der Handelsvertreter und Makler fest, insbesondere in Bezug auf Provisionen und Ausgleichsansprüche.
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Die Kenntnis des Handelsrechts, insbesondere des HGB und des Handelsvertreter- und -maklerrechts, ist für Unternehmen von großer Bedeutung, um ihren unternehmerischen Aktivitäten rechtliche Sicherheit zu bieten und die Beziehungen zu ihren Handelsvertretern und Maklern auf eine vertraglich geregelte Grundlage zu stellen.
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