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Vor dem Hintergrund der Verfassungsgeschichte beschreiben die Autoren kritisch die Grundzüge des politischen Systems Großbritanniens: die Elemente der 'ungeschriebenen' Verfassung, Regionalisierungstendenzen, Interessenverbände, Parteien, Wahlen, Massenmedien, Regierung und Monarchie, Ober- und Unterhaus, Gerichtswesen und politische Kultur.

Produktbeschreibung
Vor dem Hintergrund der Verfassungsgeschichte beschreiben die Autoren kritisch die Grundzüge des politischen Systems Großbritanniens: die Elemente der 'ungeschriebenen' Verfassung, Regionalisierungstendenzen, Interessenverbände, Parteien, Wahlen, Massenmedien, Regierung und Monarchie, Ober- und Unterhaus, Gerichtswesen und politische Kultur.
Autorenporträt
Emil Hübner ist Akademischer Oberrat am Geschwister-Scholl-Institut für Politische Wissenschaft der Universität München mit Arbeitsschwerpunkt Politische Systeme der westlichen Demokratien.
Rezensionen

Frankfurter Allgemeine Zeitung - Rezension
Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 06.03.1998

Ewige Hoheit des Parlaments
Einfach und stark: das politische System Großbritanniens

Emil Hübner, Ursula Münch: Das politische System Großbritanniens. Eine Einführung. Beck'sche Reihe 1251. Verlag C. H. Beck, München 1998. 216 Seiten, 19,80 Mark.

Haben die Briten Walter Bagehot vergessen? In seinem Buch über die englische Verfassung riet der Publizist seinen Landsleuten schon 1867, das Königshaus zu bewundern. "Sobald man darin herumzuschnüffeln beginnt, kann man keine Ehrerbietung entgegenbringen." Die aber sei notwendig, weil sie zum englischen Regierungssystem gehöre wie der Tower zu London und die Verfassung nun einmal aus zwei Teilen bestehe: einem leistungsfähigen und einem würdevollen. "Ihr Kern zeigt kraftvoll die Stärke moderner Einfachheit, ihr Äußeres die Erhabenheit gotischer Größe aus einer eindrucksvollen Zeit."

Daran habe sich bis heute nichts geändert, betonen Emil Hübner und Ursula Münch. Noch immer sind es die "efficient" und "dignified parts" der Verfassung, die Britanniens Demokratie Stabilität und Kraft verleihen, auch wenn der Glanz der Krone mittlerweile zu verblassen droht. In ihrer Studie über das politische System des Vereinten Königreichs halten sich die Münchner Politologen stets an Bagehot, freilich ohne ihn nachzuahmen, eher in dem Willen, seinen Befund gleichsam vom Staub der letzten einhundert Jahre zu befreien und an der Gegenwart zu messen. Herausgekommen ist ein so bündiges wie brillantes Buch, hochinformativ und glänzend geschrieben, das vor allem beweist, wie zeitlos und robust das britische Verfassungsgefüge ist.

In seinem Mittelpunkt befindet sich das Parlament als "leistungsfähige" Kraft, als Stimme des Volkes und höchstes Staatsorgan. Kein Gesetz, keine Macht bleibt bestehen vor seinen Befugnissen. Ein Vetorecht gibt es nicht, und kein Richter darf Beschlüsse des Parlaments für verfassungswidrig erklären. Die Hoheit des Parlaments währt zudem beständig. In jeder neuen Legislaturperiode darf sich das "House of Parliament" über alle Gesetze seiner Vorgänger hinwegsetzen, wenn die nötige Mehrheit zustande kommt. "Strenggenommen kann das Prinzip der Parlamentssouveränität sogar als der einzige Grundsatz der britischen Verfassung interpretiert werden." Ihn allein dürfen die Abgeordneten nicht antasten.

Die Regierung wirkt als Exekutivausschuß des Parlaments, der mit Hilfe seiner Mehrheit im Unterhaus auch über das legislative Recht verfügt. Die Gewaltenteilung in ihrer reinen Form existiert schon lange nicht mehr, legen Münch und Hübner kundig dar. In dieser Verschmelzung von Exekutive und Legislative sah Bagehot sogar das Geheimnis für die Leistungsfähigkeit des politischen Systems, weil dem Premierminister Befugnisse zustehen, die nahezu freies Schalten und Walten ermöglichen, wie die Autoren am Beispiel Margaret Thatchers und Tony Blairs erläutern. König und Oberhaus haben dagegen kaum Einfluß. Die Queen besitzt nur noch drei Rechte: "das Recht, konsultiert zu werden; das Recht, zu ermutigen, und das Recht, zu warnen".

Mehr ist auch nicht vonnöten. Der Nutzen der Monarchie besteht allein in ihrer Eigenschaft als ehrwürdige Institution, der man als Sinnbild von Nation und Verfassung Respekt zu zollen hat. Natürlich sind Achtung und Ergebenheit nicht nur Werte der Monarchie. Zwei Ziele sollte jede Verfassung verwirklichen, um erfolgreich zu sein, so Bagehot: "Sie muß zuerst Autorität erwerben und sie dann gebrauchen: sie muß Loyalität und Vertrauen gewinnen und dann dieses Vertrauen in der Regierungspraxis einsetzen." JACQUES SCHUSTER

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