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Willy Brandts Kniefall 1970 vor dem Mahnmal für die Opfer des Warschauer Ghettos ist unvergessen. Die symbolische Geste der Buße beeindruckte in ihrer Eindringlichkeit die ganze Welt. Sie bleibt ohne Vergleich, markiert aber den Beginn einer jungen Tradition öffentlicher Bitten um Entschuldigung: Bill Clinton gesteht vor der Community of Kisowera School ein, dass Amerika auf unrechtmäßige Weise vom Sklavenhandel früherer Tage profitiert habe. Johannes Rau leistet vor der Knesset in Jerusalem Abbitte für die Verbrechen des Nationalsozialismus. Der Papst nimmt das Heilige Jahr zum Anlass, für…mehr

Produktbeschreibung
Willy Brandts Kniefall 1970 vor dem Mahnmal für die Opfer des Warschauer Ghettos ist unvergessen. Die symbolische Geste der Buße beeindruckte in ihrer Eindringlichkeit die ganze Welt. Sie bleibt ohne Vergleich, markiert aber den Beginn einer jungen Tradition öffentlicher Bitten um Entschuldigung: Bill Clinton gesteht vor der Community of Kisowera School ein, dass Amerika auf unrechtmäßige Weise vom Sklavenhandel früherer Tage profitiert habe. Johannes Rau leistet vor der Knesset in Jerusalem Abbitte für die Verbrechen des Nationalsozialismus. Der Papst nimmt das Heilige Jahr zum Anlass, für die Sünden der Kirche während der Kreuzzüge und der Inquisition um Vergebung zu bitten. Hermann Lübbe beschreibt und deutet die Gepflogenheit führender Politiker, die Geschichte gewordenen Untaten der eigenen Nation vor den Nachkommen der Opfer öffentlich zu bekennen - eine Praxis, die sich weltweit zu etablieren beginnt. Der neue Ritus befördert eine neue "Geschichtsmoral", zwingt zur allseitigen Anerkennung des tatsächlich Geschehenen, was noch zur Zeit des Kalten Krieges undenkbar gewesen wäre. Es zeigt sich, dass jedes Bekenntnis zur Täterschaft der Vorfahren für eine Gemeinschaft ebenso konstitutiv sein kann wie die Erinnerung an die Leiden der Opfer.

Unüberhörbar sind die Worte öffentlicher Bitten um Vergebung dem religiösen Bereich entnommen. Insofern muss die Analyse des neuen Rituals notwendigerweise auch eine Studie der Sprache sein. Wenn der Philosoph Lübbe das gesellschaftspolitische Phänomen öffentlicher Buße untersucht, erweist er sich einmal mehr als Grenzgänger zwischen den Disziplinen - mit scharfer Zunge und scharfem Verstand.
Autorenporträt
Prof. Dr. phil. Hermann Lübbe, Philosophie und Politische Theorie, Zürich.
Rezensionen

Süddeutsche Zeitung - Rezension
Süddeutsche Zeitung | Besprechung von 29.01.2001

Schuld und Sühne
Die allenthalben geforderte öffentliche Zerknirschung trägt zumindest einige Geschichtslügen ab
HERMANN LÜBBE: „Ich entschuldige mich”. Das neue politische Bußritual, Siedler Verlag, Berlin 2001. 139 Seiten, 29,90 Mark.
Die letzten Jahre haben uns eine Fülle von Akten der öffentlichen Entschuldigung für mehr oder minder weit zurückliegende kollektive Untaten eingebracht, und während der letzten Tage häuft sich die Anzahl jener prominenten Politiker, die mit dem Sich-Distanzieren von vergangenen und vergessen geglaubten Jugendtorheiten kaum noch nachkommen. Was staatliche beziehungsweise kirchliche Entschuldigungen angeht, so ist es unter den kurzatmigeren Glossatoren gängige Übung, sie mit einem feinherben Lachen abzutun und dazu allerlei witzige Perspektiven aufzureißen: Ob es nicht schön langsam an der Zeit wäre, dass die Vandalen, wo immer sie derzeit sitzen mögen, sich bei der italienischen Regierung für das 455er Jahr, also die Plünderung Roms, entschuldigen?
Für obige Witzbolde, aber auch für all die, denen die Einordnung öffentlicher Entschuldigungen – wohlfeil? scheinheilig? überfällig? – schwer fällt, kommt nun ein Buch gerade recht, das sich dem Phänomen auf dem Weg und mit den Mitteln des Philosophischen nähert. Wie von Hermann Lübbe, dem bald 75-jährigen, in Zürich lebenden Denker und Politikwissenschaftler, nicht anders zu erwarten, diskutiert er das Thema auf einem sachlichen und sprachlichen Niveau, das Despektierlichkeit dem Sujet gegenüber schlechterdings nicht zulässt.
Indem er schon im Untertitel seines Essays den dem Kirchenwortschatz entstammenden Terminus „Bußritual” verwendet, macht Lübbe deutlich, welcher Kategorie die in der internationalen Politik mehr und mehr reüssierenden Vergebungsbitten seinem Dafürhalten nach angehören: der Zivilreligion. Erinnert man sich an Willy Brandts historischen Kniefall in Warschau oder an Johannes Raus dem Gebetston verpflichtete Rede vor der Knesset, leuchtet dies ein. Auch Bill Clinton trug der religionskulturellen Tradition Rechnung, als er seine in Afrika vorgetragene Entschuldigung für die Frevel der Sklaverei in das fürbittenhafte „Thank you and God bless you” einmünden ließ. Lübbe versteht, zum Missvergnügen einiger Theologen, unter Zivilreligion jenen Fundus religiöser Kultur, der unbeschadet seines Charakters keineswegs kirchlicher Disposition unterliegt, sondern öffentlichen Institutionen zur freien Verfügung steht.
Wie bei der echt kirchlichen Buße ist es auch bei ihrem zivilreligiösen Derivat mit dem Bekennen allein nicht abgetan – die Bußleistung gehört dazu. In dem Kapitel mit dem trockenen Titel „Zivilbußtarife” gedenkt Lübbe noch einmal des Clinton-Besuchs in Afrika und hier insbesondere jenes Umstands, dass der amerikanische Präsident als Kompensation für vor Zeiten erlittenes Unrecht 60 Millionen Dollar anbot, woraufhin The African World Reparation and Repatriation Truth Commission eine Forderung von 777 Billionen Dollar erhob.
Lübbe macht kein Hehl aus dem Verdacht, dass öffentlich bekundete Reue die Geneigtheit evoziere, sie auszubeuten, findet sich aber unmittelbar danach zu einer menschenfreundlicheren Einschätzung bereit: Gerade weil sich historische Schuld durch Entschädigungen prinzipiell nicht entsühnen lasse, sei jene Summe „ihrer Absurdität wegen ein adäquater symbolischer Ausdruck unaufhebbarer Inkoinzidenz von Schuld und Sühne”.
Lübbe gibt sich nicht der Illusion hin, „Moralbudgets von Schuld und Sühne” ließen sich hienieden zu einem endgültigen Ausgleich bringen. Dafür erwartet er sich von der international zunehmenden Zivilbußbereitschaft einen anderen, durchaus handfesten Nutzen: dass dadurch die Historisierung vorangetrieben wird, die Bereitschaft „zur vorbehaltslosen Kenntnisnahme dessen, was wirklich gewesen ist”; dass, mit schlichteren Worten, die Geschichtslügen es fürderhin schwerer haben, auf ihren sowieso schon kurzen und nun immer noch kürzer werdenden Beinen voranzukommen.
Da er schon bei der Historie ist, erörtert Lübbe auch die in der Tat diffizile Frage nach dem Verhältnis von Recht und Moral bei solchen regional wie temporär großräumigen Vorgängen der Schuld- und Leidenshistorisierung. Das bringt ihn zum Komplex der Erb- alias Kollektivschuld und zu dem Problem, dass man zwar, je näher an der Gegenwart die zur Debatte stehenden Untaten sind, zu desto weniger symbolischen Verurteilungen von Tätern kommen kann, dass aber gerade diese Verfahren die Diskrepanz zwischen dem Ausmaß der geschehenen Katastrophen und den Chancen einer vernünftigen Restitution offenbar zu machen pflegen.
Mehr als nur ein Apropos ist das daran anschließende Räsonnement zum „Historikerstreit”. Lübbe legt dar, dass und warum Ernst Nolte damals Unrecht widerfahren sei: weil man statt ad rem hauptsächlich ad personam argumentiert habe und weil es darum gegangen sei, dem Mann die moralische Satisfaktionsfähigkeit abzusprechen und ihn so aus dem öffentlichen historischen Diskurs zu verdrängen. Man mag dem zustimmen oder nicht: Lesenswert ist es in Zeiten eines manchmal aufdringlichen Moralismus allemal.
HERMANN UNTERSTÖGER
SZdigital: Alle Rechte vorbehalten - Süddeutsche Zeitung GmbH, München
Jegliche Veröffentlichung exklusiv über www.diz-muenchen.de
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Frankfurter Allgemeine Zeitung - Rezension
Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 20.03.2001

Büßerhemden, maßgefertigt
Hermann Lübbes Meinungsrituale / Von Franziska Augstein

Früher kam es auf Entschuldigungen nicht an: Da wurde der niedergeworfene Stammesfürst geknebelt und versklavt oder sogleich erwürgt. Was er noch hätte sagen können, war nicht von Belang. In Gesellschaften mit differenziertem Rechtssystem ist der Umgang mit den Verlierern etwas komplizierter, weshalb es gern gesehen wird, wenn der Schwache sich dafür entschuldigt, daß er getreten wird, und wenn der Unterlegene sich schuldig bekennt, da er unterlegen ist. Diese Anforderung stellt nicht bloß eine zynische Bereicherung politischer Schauprozesse dar; die allermeisten hierarchisch geordneten Einrichtungen sind von ihr geprägt. Angefangen mit Familie, Schule und Kaserne, hat sie fast alle sozialen Verhältnisse in der langen Geschichte der Zivilisation beherrscht.

Daß einmal eine Zeit kommen würde, in der die Mächtigen sich entschuldigen für das Gemeine, was sie verübt haben, wäre eigentlich allgemein zu begrüßen. Der Philosoph und politische Theoretiker Hermann Lübbe tut das freilich nicht. Er rümpft die Nase über den "Eifer vergangenheitspolitischer Aufdeckung von Untaten", der "vor Jahrzehnten . . . als indiskret hätte gelten müssen" und heute dazu führe, daß ein "faktenanerkennungsfähiger Intellektueller" wie Ernst Nolte der "moralischen Disqualifikation" anheimfalle.

Auf der letzten Seite (vor dem modischen Schlußkapitel über die Bedeutung von Archiven als Gedächtnisspeichern) heißt es: "Sachlichkeit hat den Charakter einer moralischen Norm, und die Erfüllung historiographischer Objektivitätspostulate ist eine praktische Leistung, die auch in einer liberal verfaßten Kultur gegen mannigfache Interessen verteidigt sein will." Sachlich ist laut Lübbe der "faktenanerkennungsfähige" Historiker Ernst Nolte, den Lübbe gegen die - seiner Ansicht nach falsche - Norm verteidigt, die übereifrige Vergangenheitspolitiker oktroyiert haben. Gegen sie bezieht Lübbe Position. Darum und um wenig anderes geht es in seinem neuen Buch, in dem er angeblich "der modernen Praxis öffentlicher Buße" nachspüren will.

Am Thema liegt es nicht, wenn Lübbe sich weniger dafür als für seine Ansichten zur deutschen Geschichtsdiskussion interessiert. In der Vielzahl der Entschuldigungsgesten von höchsten Stellen zeigt sich die Macht der öffentlichen Meinung. Heutzutage bittet nicht bloß Deutschland für vergangene Verbrechen um Vergebung. Auch eine unbezwungene Weltmacht wie die Vereinigten Staaten von Amerika entschuldigt sich dafür, daß sie ihren Wohlstand auf der Sklaverei begründete. Rußland leistet Abbitte für die Ermordung der polnischen Offiziere bei Katyn. Australiens Regierung entschuldigt sich bei den Aborigines. Japan bedauert die Verbrechen seiner Kolonialherrschaft. Spanien tut es leid, wie die Conquistadoren in Südamerika einst wüteten.

Das grausame zwanzigste Jahrhundert hat so viel Grund für Entschuldigungen gesehen, daß es nicht wunder nimmt, wenn auch uralte Verbrechen wieder aufs Tapet gebracht werden. Die Kinder der Gegenwart entsinnen sich der Qualen ihrer Vorfahren und dringen auf Worte der Buße, wie sie den Opfern der Shoa zuteil werden. Schaden können diese Worte nicht. Da sind der Allgemeinverstand und Georg Wilhelm Friedrich Hegel eines Sinns: Schon die Anerkennung, daß einer Unrecht erlitten habe, verschafft Linderung. Und zwar unabhängig davon, ob es obendrein eine materielle Entschädigung gibt oder nicht.

Was Hegelianern recht wäre, ist Hermann Lübbe nicht billig. Der Grund liegt darin, daß Einzelfälle ihm einerlei sind. Ihn beschäftigt lediglich das Ritual der Entschuldigung, das er aus den jeweiligen politischen, diplomatischen und historischen Zusammenhängen isoliert, um dem derart ziemlich ätherisch gewordenen Phänomen eine rituell-religiöse Qualität anzuhängen. Dieser Überbau von der "Zivilreligion" hält zwar nur so lange, wie die näheren Umstände außen vor bleiben und dem Erleben der Menschen samt dem allfälligen diplomatischen Gezerre keinerlei Relevanz beigemessen wird. Die gedankliche Konstruktion als solche entspricht indes der verbreiteten Neigung, allerlei Vorgänge und Umstände religiös oder quasi-religiös zu nennen. Beließe man statt dessen die Dinge in ihrer weltlichen Gestalt, hätte man nicht soviel Bedeutsames über sie zu sagen.

Da Lübbe sich um die historischen Zusammenhänge nicht kümmert, beschränkt er sich auf mehr oder minder emotional akzentuierte Kommentare. Das Sentiment, das den Leser am stärksten beeindruckt, ist die Mißbilligung: Lübbe hält die neue Entschuldigungspraxis für unangebracht, für eine Einladung zu Larmoyanz und Nabelschau. Er schreibt: "Man erkennt die Zusammenhänge: Die neue Zivilbußpraxis fördert als Element internationaler Beziehungen die Selbstwahrnehmung der nationalen und sonstigen Kollektive als Leidenssubjekte." Nein, man erkennt die Zusammenhänge nicht. Man erkennt nur, daß Lübbe die Schwarzen, die australischen Aborigines, die koreanischen "Trostfrauen" und viele andere Opfer oder Kindeskinder der Opfer für "indiskret" hält und sich wünscht, sie möchten über ihre Vergangenheit nicht so viel reden. Und man fragt sich, wie der Philosoph Lübbe zu einem so überheblichen, anmaßenden Urteil kommt.

Ein Beispiel: 1998 erörterte die japanische Regierung, wie sie für die Untaten um Vergebung bitten solle, unter denen die Koreaner während der japanischen Kolonialherrschaft zu leiden hatten. Frühere Entschuldigungsworte waren allzu allgemein und also inhaltsleer ausgefallen. Anläßlich der neuerlichen japanischen Diskussion hieß es in einem Korrespondentenbericht in dieser Zeitung am 8. Oktober 1998: "In Korea erwartet man von Japans Regierung ein präzises und ,aufrichtiges' Eingeständnis der eigenen Verantwortung, das über halbherzige Diplomatie und innenpolitische Rücksichtnahme hinausgeht." Lübbe hingegen befindet: Die alte Entschuldigungsformel sei "deutlich genug" gewesen. Und mit Verweis auf den genannten Artikel fügt er an: "nicht so anscheinend für deutsche Beobachter". Wollte Lübbe nicht wahrhaben, was in dem zitierten Text zu lesen ist? Versteht er nicht den Unterschied zwischen Bericht und Kommentar?

Beispiele von dieser Art gibt es mehr, weshalb es wenig bedauerlich ist, daß Lübbe seinen Gedanken eines neuen, international wirksamen Bußrituals schließlich links liegen läßt, um sich ausschließlich der deutschen Vergangenheitspolitik zu widmen. Auch auf diesem Feld stellt er Behauptungen auf, die viel über seine politisch-historische Gestimmtheit besagen, während sie zur Wirklichkeit allenfalls eine lose Verbindung aufweisen: Im Westen, schreibt er, werde der Antikommunismus "tabuisiert" - seit wann das? Bezogen auf den Zweiten Weltkrieg behauptet er, Deutschland sei der Kollektivschuldthese nur mit knapper Not entronnen - welche Teile der Gesellschaft, welche maßgeblichen Persönlichkeiten sollen diese These denn vertreten haben?

Über Ernst Nolte schreibt Lübbe, dieser sei im Historikerstreit zu Unrecht attackiert worden, weil "die Bestreitung der Singularität des Völkermords an den Juden" ihm "fälschlich unterstellt" worden sei. Doch um diese Thematik ging es in der Debatte nur am Rande; tatsächlich wird Nolte vorgeworfen, daß er die Heraufkunft des Nationalsozialismus damit erklärt, dieser habe sich gegen die Bolschewisten zur Wehr setzen wollen, die das europäische Bürgertum bedrohten. Weiß Lübbe das nicht? Unterschlägt er es absichtlich? Und was mag in einen Autor gefahren sein, der schreibt: "Es genügt, Hobbes als Klassiker wichtig zu nehmen, und schon ist man, statt als Freund der Wahrheit, als Parteigänger eines wahrheitsdesinteressierten Ordnungsfetischismus erwiesen." Was hat das mit dem Thema seines Buches zu tun?

Seine Meinungen, seine Vorurteile und seine Abneigung gegen das, was er sich unter politischer Korrektheit in der Geschichtsdiskussion vorstellt, hat Lübbe zusammengerührt. Das Resultat ist eine Argumentation, die so unsauber wie gefühlsbetont ist. Aus irgendeinem Grund nimmt er sogar an der Empfehlung Anstoß, die Medien möchten sich bei ihrer Arbeit an "zuverlässige Quellen" halten, "Unabhängigkeit" bewahren und "intensive Recherche" betreiben. Was hat er nur dagegen? Lübbes Buch ist so unpräzise, seine Darstellung im Detail so verzerrt und sein Tonfall so unangenehm, daß der Wunsch, der Autor hätte diese Empfehlungen ernst genommen, gar nicht einmal aufkommt.

Hermann Lübbe: ",Ich entschuldige mich'". Das neue politische Bußritual. Siedler Verlag, Berlin 2001. 144 S., geb., 29,90 DM.

Alle Rechte vorbehalten. © F.A.Z. GmbH, Frankfurt am Main
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Perlentaucher-Notiz zur F.A.Z.-Rezension

"Was soll man sagen? Die Rezensentin ist empört. Oder enttäuscht. Oder beides. Nach der Lektüre ihrer Besprechung jedenfalls wird man sich den Kauf des Buches zweimal überlegen oder gleich die Finger davon lassen. Dass der Autor seinem Thema nicht gerecht wird, weil er, wie Franziska Augstein schreibt, "das Ritual der Entschuldigung ... aus den jeweiligen politischen, diplomatischen und historischen Zusammenhängen isoliert", ist eine Sache. Etwas anderes sind die Urteile über Opfer der Geschichte, zu denen Lübbe im Zuge seiner Untersuchung gelangt: "überheblich und anmaßend", befindet Augstein. Und wenn der Autor nebenbei zu einer Apologie des umstrittenen Historikers Ernst Nolte (laut Lübbe ein "faktenanerkennungsfähiger Intellektueller") ausholt, bringt das Augstein vollends auf die Palme. Das Buch, erklärt sie abschließend, ist unpräzise, seine Darstellung im Detail verzerrt und sein Tonfall unangenehm.

© Perlentaucher Medien GmbH"