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Seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 kommt es weltweit zu gravierenden Menschenrechtsverletzungen nicht allein durch Terrorakte, sondern durch die weltweite Terrorismusbekämpfung.

Produktbeschreibung
Seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 kommt es weltweit zu gravierenden Menschenrechtsverletzungen nicht allein durch Terrorakte, sondern durch die weltweite Terrorismusbekämpfung.
Rezensionen

Süddeutsche Zeitung - Rezension
Süddeutsche Zeitung | Besprechung von 05.11.2007

Sehnsucht nach Sicherheit
Eine Schrift zur Verteidigung des deutschen Rechtsstaates
Menschenrechte und Antiterrorkampf – das Thema liefert fast täglich Schlagzeilen. Der „Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung” protestiert gerade gegen die in dieser Woche geplante Verabschiedung des Gesetzes über die Ausweitung der Telekommunikationsüberwachung. Der Arbeitskreis bereitet eine Verfassungsbeschwerde vor. Diese Beschwerde wird in dem Buch von Rolf Gössner an zentraler Stelle erwähnt. Ein Novum in der deutschen Geschichte nennt sie der Rechtsanwalt, der auch Präsident der Internationalen Liga für Menschenrechte ist. Im Oktober 2007 wurde Gössner zum stellvertretenden Mitglied des Verfassungsgerichtes des Landes Bremen, des Bremischen Staatsgerichtshofes, gewählt. Ihm geht es in seinem Buch nicht nur um die Protokollierung und Analyse der Schritte hin zu einem „präventiv-autoritären Sicherheitsstaat”, sondern auch darum, bürgerschaftliches Engagement zur Verteidigung des Rechtsstaates vorzustellen. Der ehemalige Bundesinnenminister Otto Schily und sein Nachfolger Wolfgang Schäuble sind die Hauptfiguren in Gössners Studie. Aber es geht dem Autor nicht um eine vordergründige Personalisierung. Seine materialreiche Analyse macht vielmehr deutlich, dass die Neuausrichtung der inneren Sicherheit auch in Deutschland mit „sicheren Grundrechtsverlusten” einhergeht.
Gössner ist davon überzeugt, dass die Politik mit ihren fragwürdigen Methoden – ausufernde Telefonüberwachung, Rasterfahndung, Computerausspähung, und generell der „Militarisierung der inneren Sicherheit” – keinen Terroranschlag verhindert habe. Der „entfesselte Rechtsstaat” auf dem Weg zu seiner Abschaffung lasse dagegen eine „Kultur des Misstrauens” entstehen, unter denen vor allem diejenigen zu leiden hätten, die sich kaum wehren könnten, von denen aber keine Gefahr ausgehe. Verlierer des staatlichen Antiterrorkampfes seien vor allem Einwanderer und ihre Kinder – und unter ihnen besonders die Muslime. Massiv an Einfluss gewonnen hätten dagegen die Geheimdienste: Die Trennung von polizeilicher und nachrichtendienstlicher Tätigkeit als verfassungsmäßiges Gebot nach den Erfahrungen der Nazizeit verliere immer mehr an Bedeutung. Hier wachse zusammen, was nicht zusammengehört.
Dabei teilt Gössner nach allen Seiten aus: Er erwähnt nicht nur den Anteil der Diskussionsbeiträge des Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Heinz Fromm, an der Aufweichung des Folterverbotes in der Bundesrepublik, sondern bringt auch Oskar Lafontaines populistische Interventionen zu diesem Thema in Erinnerung. Gössner nimmt auch die deutsche Beteiligung an Kriegen wie in Afghanistan unter die Lupe. Es ist fast selbstverständlich, dass er in diesem Zusammenhang die Aushöhlung des Völkerrechts anprangert. Der Autor setzt auch hier auf die Förderung von Zivilcourage, etwa am Beispiel des Majors Florian Pfaff, der sich geweigert hatte, einen Befehl auszuführen, der seiner Ansicht auf eine Unterstützung des Irakkrieges hinauslief. Das Bundesverwaltungsgericht rehabilitierte den entlassenen Major.
Gössner kritisiert nicht nur staatliches Handeln, sondern beklagt auch die Sehnsucht nach trügerischer Sicherheit in großen Teilen der Bevölkerung. Aber der Autor kommt nicht im Gestus eines allseits frustrierten Fundamentaloppositionellen daher. So entwickelt er beispielsweise differenzierte, juristisch und politisch durchdachte Initiativen zum Umgang mit dem Rechtsradikalismus. Gehört das überhaupt noch zum Thema? Ja, durchaus, zumindest wenn es um einen ganzheitlichen demokratischen Ansatz geht, der sich nicht nur damit begnügt, vor dem Überwachungsstaat zu warnen, sondern den vielfältigen Gefährdungen von Bürgerrechten in ihrer ganzen Breite entgegentreten will. Aufklärerisch ist hier bereits, dass Gössner den Begriff „rechter Terror” verwendet – und so deutlich werden lässt, dass es auch im Windschatten des 11. 9. verschiedene Spielarten terroristischer Gewalt gibt. Er warnt vor einfachen, nicht-rechtsstaatlichen Konzepten in der Auseinandersetzung mit der NPD. Den Königsweg sieht Gössner auch hier im demokratischen Engagement von Bürgerinnen und Bürgern. Umfassend plädiert er für einen „sozialen, friedens- und umweltpolitischen Sicherheitsbegriff”.
Wenn der Rechtsstaat unter die Räder kommt, ist es auch um die Gerechtigkeit schlecht bestellt. Diesen Schluss legt das Buch, in Abwandlung eines berühmten Zitats aus der Bürgerrechtsbewegung der DDR, nahe. Mancher Schlapphut mag sich von Gössners Ansatz überfordert fühlen: Seit Jahren wird der Jurist, der auch als Politikberater tätig ist, selbst vom Verfassungsschutz beobachtet. Dagegen klagt er nun. Dieser Rechtsstreit dürfte spannend werden. MARTIN FORBERG
ROLF GÖSSNER: Menschenrechte in Zeiten des Terrors. Kollateralschäden an der „Heimatfront”. Konkret Literatur Verlag, Hamburg 2007. 288 S.,17 Euro.
Seit vergangenem Donnerstag müssen die Bundesbürger bei Beantragung eines neuen Reisepasses ihre Fingerabdrücke abgeben. Auf dem neuen elektronischen Pass werden sie zusätzlich neben einem digitalisierten Foto des Passinhabers abgespeichert. Für manchen Kritiker ist der „E-Pass” ein weiterer Schritt in den Überwachungsstaat. Foto: ddp
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Frankfurter Allgemeine Zeitung - Rezension
Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 02.10.2007

Vor dem Untergang?
Rolf Gössners düsteres und polemisches Bild des Rechtsstaats

Zu den gebetsmühlenartig wiederholten Thesen linksliberaler bis linker Intellektueller gehört die Behauptung, dass sich nach den Anschlägen des 11. September 2001 - ohne hinreichenden Grund, versteht sich - das politische Klima grundlegend verändert habe: Freiheitsrechte und Menschenwürde, Datenschutz und Unschuldsvermutung hätten den ihnen gebührenden hohen verfassungsrechtlichen Rang eingebüßt. Angetrieben von einem paranoiden Sicherheitsstreben, habe der permanente, rechtsstaatswidrige Ausnahmezustand Platz gegriffen. Rolf Gössner, Rechtsanwalt und Publizist, Präsident der Internationalen Liga für Menschenrechte, bedient in seiner polemischen Streitschrift dieses Klischee auf das Vortrefflichste. Denn er zeichnet das düstere Bild eines untergehenden liberalen demokratischen Rechtsstaats, der von einem autoritären, um nicht zu sagen totalitären Überwachungsstaat abgelöst zu werden droht.

Das schiefe Bild entsteht durch jene Einseitigkeit der Betrachtung, die Gössner umgekehrt denen vorwirft, die seines Erachtens einem Sicherheitswahn erlegen sind, dem angeblich alle liberalen Freiheiten geopfert werden. Feinbildproduktion, Angstpolitik, öffentliche Hysterie - so nur einige wenige von Gössners Vorwürfen -, sie fallen sämtlich auf den Autor selbst zurück. Als wohlfeiles Feindbild fungieren Sicherheitspolitiker und Geheimdienste, die sich angeblich gegen die verfassungsrechtlich geschützte Bürgerfreiheit verschworen hätten. Außerdem schürt Gössner Angst vor dem vollständigen Verlust elementarer Freiheitsrechte des Einzelnen, Angst vor sicherheitspolitisch verbrämter Fremdenfeindlichkeit und Angst vor humanitär ummänteltem staatlichem (Gegen-)Terror. Hysterisch wird vor Tyrannei durch entgrenzte staatliche Macht gewarnt. Der liberal-demokratische Rechtsstaat wandle sich zum präventiv-autoritären Sicherheitsstaat - als ob sich dieser Rechtsstaat nicht auch die vorsorgliche Gewährleistung der Sicherheit seiner Bürger von jeher auf die Fahnen geschrieben hat, wenngleich nicht autoritär. Indem Gössner dieses Adjektiv einschmuggelt, tut er so, als ob die von ihm kritisierten Antiterrorgesetze nicht demokratisch legitimiert wären, obwohl sie bekanntlich nicht als exekutive Notverordnungen, sondern auf regulärem parlamentarischen Wege in Kraft gesetzt worden sind. Selbstverständlich gehören diese Gesetze auf den rechtsstaatlichen Prüfstand, und es ist auch nicht von vornherein auszuschließen, dass sie einer solchen Prüfung nicht ausnahmslos standhalten. Aber wer wie Gössner ganz undifferenziert und pauschal die Verfassungswidrigkeit sämtlicher Freiheitsbeschränkungen behauptet, betreibt nicht Aufklärung, sondern bloß Demagogie.

Der noch nicht konkretisierten, deshalb keineswegs irrealen, nicht bloß eingebildeten Gefahr lässt sich mit den klassischen polizeilichen Mitteln der Gefahrenabwehr, aber auch mit solchen der Gefahrerforschung nicht wirksam wehren. Wenn der Staat in einer solchen Situation nicht schlicht untätig bleiben soll, muss die Eingriffsschwelle vorverlegt werden, muss er intensive Gefahren- und Risikovorsorge betreiben. Nur breitflächige Vorfeldüberwachung verspricht hier Sicherheitsgewinn. Aber rechtfertigt er die damit unweigerlich verbundenen Freiheitsverluste? Der Staat des Grundgesetzes, der Sicherheit und Freiheit gleichermaßen garantieren soll, grundrechtlich in doppelter Pflicht steht, befindet sich hier offensichtlich in einem Dilemma, und die gebotene Auflösung der Pflichtenkollision ist bei erheblichen Eingriffen in die Freiheit von unbescholtenen Bürgern, denen der diffuse Gefahrenverdacht nicht zugerechnet werden kann, alles andere als evident.

Der Rechtsstaat muss die prekäre Balance von Freiheit und Sicherheit wahren und immer wieder austarieren. Neue Bedrohungen können dabei nicht einfach ausgeblendet oder schlicht in Abrede gestellt werden. Auch wenn Gössner sich immer wieder bemüßigt fühlt zu beteuern, wie ernst er die Terrorgefahren nehme, seine Schrift vermittelt einen anderen Eindruck. Von den verheerenden Terroranschlägen von New York, Madrid und London ist keine Rede, und die in Deutschland im Sommer 2006 versuchten Kofferbombenattentate dienen ihm nur dazu, gegen die Videoüberwachung in Bahnhöfen zu Feld zu ziehen, weil dadurch "Täter nicht gestoppt werden könnten - allenfalls später besser ermittelt" (?!). Und wie sieht seine Alternative aus? Er plädiert für eine "zivile" Innen- und Außenpolitik der Kooperation und der Deeskalation sowie einen kritischen und offenen Dialog mit den Muslimen. Gut und schön. Aber reicht dies, um zu allem entschlossene, verdeckt operierende Terroristen zu stoppen?

CHRISTIAN HILLGRUBER

Rolf Gössner: Menschenrechte in Zeiten des Terrors. Kollateralschäden an der "Heimatfront". Konkret Literatur Verlag, Hamburg 2007. 288 S., 17,- [Euro].

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Perlentaucher-Notiz zur Süddeutsche Zeitung-Rezension

Eine "Verteidigung des deutschen Rechtsstaates" sieht Rezensent Martin Forberg in Rolf Gössners Studie "Menschenrechte in Zeiten des Terrors". Die Intention des Autors sieht er darin, auf die Entwicklung des Rechtsstaats hin zu einem "präventiv-autoritären Sicherheitsstaat" hinzuweisen, sie zu dokumentieren und zu analysieren, aber auch bürgerschaftliches Engagement zur Verteidigung des Rechtsstaates vorzustellen. Gössner mache deutlich, dass die Neugestaltung der inneren Sicherheit in Deutschland den Verlust von Grundrechten nach sich zieht. Dabei hätten Maßnahmen wie Telefonüberwachung, Rasterfahndung, Computerausspähung keinen Terroranschlag verhindert. Forberg hebt hervor, dass Gössner nicht nur das staatliche Handeln kritisiert, sondern auch die weit verbreitete Sehnsucht nach trügerischer Sicherheit in der Bevölkerung.

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