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Alle wesentlichen Bestandteile des Rechts auf die Heimat sind bereits in positiven Rechtsnormen enthalten. Darüber hinaus - ähnlich wie das Recht auf Leben, das durch ein positivrechtliches Tötungsverbot bewehrt ist - wird das Recht auf Heimat durch ein positivrechtliches Vertreibungsverbot konkretisiert. Die Tatsache, dass Vertreibungen bzw. ethnische Säuberungen weiterhin vorkommen, bedeutet nicht, dass kein Recht auf die Heimat existiert. Es bedeutet, dass seine Befolgung - wie leider auch die vieler anderer Menschenrechte - nur teilweise gewährleistet ist.
Vertreibung ist ein weltweites
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Produktbeschreibung
Alle wesentlichen Bestandteile des Rechts auf die Heimat sind bereits in positiven Rechtsnormen enthalten. Darüber hinaus - ähnlich wie das Recht auf Leben, das durch ein positivrechtliches Tötungsverbot bewehrt ist - wird das Recht auf Heimat durch ein positivrechtliches Vertreibungsverbot konkretisiert. Die Tatsache, dass Vertreibungen bzw. ethnische Säuberungen weiterhin vorkommen, bedeutet nicht, dass kein Recht auf die Heimat existiert. Es bedeutet, dass seine Befolgung - wie leider auch die vieler anderer Menschenrechte - nur teilweise gewährleistet ist.

Vertreibung ist ein weltweites Problem. Alle Opfer haben ein Recht auf Rückkehr in die Heimat sowie ein Recht auf Entschädigung. Es ist zu hoffen, dass im 21. Jahrhundert die Bemühungen der Vereinten Nationen und der regionalen Einrichtungen zur Förderung der Menschenrechte dazu führen, dass eine effektivere Präventivstrategie entwickelt wird und vor allem die bestehenden Mechanismen, um Opfer zu schützen und die Wiederherstellung des Rechts zu gewähren, so gestärkt werden, dass diese menschlichen Tragödien gebannt werden.
Autorenporträt
Alfred Maurice de Zayas, Dr. iur (Harvard)' Dr. phil (Göttingen), Rechtsanwalt in New York und Florida, Gastprofessor des Völkerrechts, DePaul University, Chicago, USA, Universidad de Alcalá de Henares, Spanien, Senior Fellow, International Human Rights Law Institute, Chicago. Mitglied des P.E.N. Clubs, Mitglied des Kuratoriums der internationalen Gesellschaft für Menschenrechte, Autor der Bücher 'Die Anglo-Amerikaner und die Vertreibung der Deutschen', 'Anmerkungen zur Vertreibung', 'Die Wehrmacht-Untersuchungsstelle' und der Studie 'Das Recht auf die Heimat, ethnische Säuberungen und das Internationale Kriegsverbrechertribunal für das ehemalige Jugoslawien' (Archiv des Völkerrechts 1997).
Rezensionen

Frankfurter Allgemeine Zeitung - Rezension
Frankfurter Allgemeine Zeitung

Rückkehr erwünscht?
Heimatrecht als Menschenrecht: Hoffnung auf großzügige Gesten

Alfred M. de Zayas: Heimatrecht ist Menschenrecht. Der mühsame Weg zur Anerkennung und Verwirklichung. Universitas Verlag, München 2001. 290 Seiten, 34,- Mark.

Es ist beachtlich, wie manche osteuropäische Politiker das Recht auf die Heimat hochhalten. Die Präsidenten Estlands, Litauens und Ungarns haben deutlich gemacht, daß sie die früher aus ihren Ländern vertriebenen Deutschen in ihrem alten Zuhause willkommen heißen. Doch kann keine Rede davon sein, daß es einen individuellen durchsetzbaren Rechtsanspruch darauf gibt, zur angestammten Heimstätte zurückzukehren. Wer Menschen gewaltsam von ihrem Grund und Boden vertreibt, hat immer noch gute Erfolgsaussichten.

Dabei fehlt es nicht an Normen, welche die Vertreibung von Völkern oder Volksgruppen verbieten: Die Völkermordkonvention von 1948 nennt als Merkmal eines Genozids die Verursachung von schwerem körperlichem oder seelischem Schaden an Mitgliedern einer (Volks-)Gruppe. Völkermord ist demnach auch in der "vorsätzlichen Auferlegung von Lebensbedingungen" zu sehen, die geeignet sind, die körperliche Zerstörung der Gruppe herbeizuführen oder die gewaltsame Überführung von Kindern einer Gruppe in eine andere. Das sind Verbrechen, die Millionen von Deutschen am Ende des Zweiten Weltkriegs und danach zu spüren bekamen, und die noch bis vor kurzem in großem Umfang auf dem Balkan begangen wurden. Die Täter haben sich dabei weder vom Verbot des Völkermords abhalten lassen, das mittlerweile zum zwingenden Völkerrecht zählt, noch von zahlreichen anderen Vereinbarungen, welche die Vertreibung konkret untersagen.

Schon das Statut des Nürnberger Tribunals nannte die Deportation ein Kriegsverbrechen und ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Doch noch während der Nürnberger Prozesse wurden die Ostdeutschen aus ihrer angestammten Heimat vertrieben; nach dem Potsdamer Abkommen hätte dies auf eine humane Weise geschehen sollen. Als ob das möglich wäre. Auch den Palästinensern hat es nicht viel geholfen, daß ihnen die UN-Vollversammlung ein Recht auf Rückkehr zusprach. Im früheren Jugoslawien konnte die internationale Gemeinschaft nur durch die Androhung und den Gebrauch von Gewalt dazu beitragen, das Heimatrecht Vertriebener zum Teil durchzusetzen.

Das alles ist bekannt. Alfred de Zayas listet es noch einmal auf, die rechtlichen Grundlagen des Rechts auf die Heimat von den Anfängen bis zu seinem Platz im Statut des künftigen ständigen internationalen Strafgerichtshofs. Leider beschränkt sich der sachkundige Verfasser auf die - oft nur schlagwortartige - Wiedergabe der einschlägigen Vorschriften, Dokumente und Ereignisse und nimmt den Untertitel seines Werkes nicht ernst: "Der mühsame Weg zu Anerkennung und Verwirklichung."

Am Ende des Buches heißt es, die Normen seien da, die Mechanismen auch, allmählich würden einige Erfolge verbucht, doch: "Wie lange noch müssen die Millionen Vertriebenen des 20. Jahrhunderts und ihre Nachkommen auf Rückkehr in die Heimat warten?" Offenbar ist es mit der Anerkennung und Verwirklichung des Heimatrechts nicht weit her. Wenn sogar die Nachkommen der Vertriebenen ein Recht auf Rückkehr zu den Heimstätten der Väter haben sollen, dann hätte man hierzu gern einiges gelesen, gerade weil es kaum Fälle aus der Praxis gibt. Wie ist das vorstellbar, zumal diejenigen, die heute auf Grund und Boden der Vertriebenen wohnen, unzweifelhaft vor jeder neuen Vertreibung geschützt sind und selbst ein Heimatrecht genießen?

Das 20. Jahrhundert sei als das Jahrhundert der Vertreibungen und der Heimatlosen bezeichnet worden, schreibt der Verfasser. Damit sein Wunsch in Erfüllung geht, das 21. Jahrhundert möge das der Menschenrechte und des Rechts auf die Heimat sein, ist noch viel zu tun. Die kurz angedeuteten Vorschläge, ein neues multilaterales Übereinkommen oder ein neues Protokoll zum internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte zu schaffen, widersprechen allerdings de Zayas eigener Aussage, die Instrumente zur Durchsetzung des Rechts auf die Heimat gebe es schon. Was weiter zurückliegende Vertreibungen angeht, muß man aber offensichtlich weiterhin auf großzügige Gesten von Staatsmännern betroffener Länder hoffen, die ihren ehemaligen Landsleuten die Rückkehr in die Heimat ermöglichen und damit die beschämen, die dieses grundlegende Menschenrecht noch immer ignorieren.

REINHARD MÜLLER

Alle Rechte vorbehalten. © F.A.Z. GmbH, Frankfurt am Main
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Perlentaucher-Notiz zur F.A.Z.-Rezension

Das 20. Jahrhundert war nach Meinung des Verfassers das Jahrhundert der Vertreibungen und der Heimatlosen, erklärt Rezensent Reinhard Müller. Gleichzeitig gebe es eine rechtliche Festlegung für die Definition des Völkermordes und bereits "das Statut der Nürnberger Tribunals nannte die Deportation eine Kriegsverbrechen und ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit", wie Müller weiter ausführt. Dies sei jedoch alles bekannt und der "sachkundige Verfasser" wiederhole nur die einschlägigen Vorschriften und Ereignisse. Damit werde er dem Untertitel seines Buches 'Der mühsame Weg zur Anerkennung und Verwirklichung' nicht gerecht, denn mit der Verwirklichung des Heimatrechts sei es nicht weit her, so der Rezensent.

© Perlentaucher Medien GmbH