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Das Interesse der politischen Instanzen an dem Instrument »Amnestie« ist unverändert hoch. In der wissenschaftlichen Diskussion spielt der Gegenstand dagegen nur eine marginale Rolle. Die »Studien zur Amnestiegesetzgebung« sind der Versuch, das Thema »Amnestie« in Teilbereichen aus seinem wissenschaftlichen Schattendasein herauszuführen.
Im ersten Kapitel beschreibt Frank Süß die Etymologie des (Rechts-)Begriffs »Amnestie« und die Möglichkeiten einer »politischen Semantik« im Sinne einer politischen Instrumentalisierung des Begriffs »Amnestie«. Daraufhin definiert er die Tatbestandsmerkmale
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Produktbeschreibung
Das Interesse der politischen Instanzen an dem Instrument »Amnestie« ist unverändert hoch. In der wissenschaftlichen Diskussion spielt der Gegenstand dagegen nur eine marginale Rolle. Die »Studien zur Amnestiegesetzgebung« sind der Versuch, das Thema »Amnestie« in Teilbereichen aus seinem wissenschaftlichen Schattendasein herauszuführen.

Im ersten Kapitel beschreibt Frank Süß die Etymologie des (Rechts-)Begriffs »Amnestie« und die Möglichkeiten einer »politischen Semantik« im Sinne einer politischen Instrumentalisierung des Begriffs »Amnestie«. Daraufhin definiert er die Tatbestandsmerkmale einer Amnestieregelung. Gleichzeitig erfolgt die verfassungsrechtlich gebotene Abgrenzung der Amnestie von ähnlichen Regelungstypen. Die Vorstellung und Systematisierung der fünf verschiedenen Amnestietypen erfolgt im dritten Kapitel. Dabei wird anhand einer Vielzahl von Beispielen die bis in die Antike reichende Tradition sowie die politische Instrumentalisierung der Amnestiegesetzgebung belegt.
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Rezensionen

Perlentaucher-Notiz zur F.A.Z.-Rezension

Das Thema Amnestie ist vielschichtig und facettenreich. Es öffnet ein weites Assoziationsfeld, das Gnade, Gerechtigkeit, Güte und Opportunismus der Herrschenden enthält, schreibt Walter Grasnick. Der Vielschichtigkeit des Begriffs hat sich Frank Süß gestellt, lobt der Rezensent, und eine wissenschaftsökonomisch gesehen kluge Auswahl brisanter Amnestiefälle getroffen sowie als "sprachsensibler Autor" auch die Etymologie des Rechtsbegriffs Amnestie gesondert thematisiert. Zum Glück, zeigt sich Grasnick erleichtert, gilt für Amnestie nicht allein das sprichwörtliche "Gnade vor Recht ergehen lassen", doch die Verantwortung für eine Amnestie vom Rechtsempfinden des Volksbewussteins in die Hände einer richterlichen Amnestiekompetenz zu legen, hat auch ihre Tücken, entnimmt der Rezensent der Analyse des Autors. Nicht immer, so stellt es Süß heraus und hält es Grasnick für wichtig, hätten die Richter die "richtigen" Urteile gefällt, sondern vielmehr "gewünschte Entscheidungen" getroffen. Süß biete dafür ein reiches Angebot an interessanten und mitunter ausgesprochen spannenden Detailuntersuchungen, zeigt sich Grasnick zufrieden.

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