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Der Band widmet sich aus interdisziplinärer Perspektive dem altertums- und rechtswissenschaftlichen Vermächtnis von Theodor Mommsen. Im Zentrum des Interesses stehen die vielfältigen inhaltlichen und methodischen Anregungen, die Mommsens uvre sowohl auf die Altertums- wie auf die Rechtswissenschaft ausgeübt hat. Besonderes Augenmerk findet seine romanistische Antrittsvorlesung über »Die Bedeutung des römischen Rechts«, die der 34-jährige Gelehrte am 8. Mai 1852 an der Universität Zürich gehalten hat.
Der vorliegende Band enthält die Beiträge einer internationalen Tagung, die am 11. und 12. Mai 2012 an der Universität Bern durchgeführt wurde.
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Produktbeschreibung
Der Band widmet sich aus interdisziplinärer Perspektive dem altertums- und rechtswissenschaftlichen Vermächtnis von Theodor Mommsen. Im Zentrum des Interesses stehen die vielfältigen inhaltlichen und methodischen Anregungen, die Mommsens uvre sowohl auf die Altertums- wie auf die Rechtswissenschaft ausgeübt hat. Besonderes Augenmerk findet seine romanistische Antrittsvorlesung über »Die Bedeutung des römischen Rechts«, die der 34-jährige Gelehrte am 8. Mai 1852 an der Universität Zürich gehalten hat.

Der vorliegende Band enthält die Beiträge einer internationalen Tagung, die am 11. und 12. Mai 2012 an der Universität Bern durchgeführt wurde.
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Rezensionen
»Mommsen hat die einzelnen Disziplinen der Altertumsforschung in seiner Person zu einer Einheit zusammengeführt. Heute, in einer Zeit, in der diese Einheit schon lange nicht mehr besteht, dienen gerade interdisziplinäre Tagungen wie diejenigen in Bern dazu, die enormen Leistungen Mommsens zu erfassen und ihre Bedeutung für die gegenwärtigen Forschungen in den Einzeldisziplinen zu würdigen. Dazu hat das Symposium in Bern nützliche und weiterführende Beiträge geleistet. Sie werden die künftigen Diskussionen bereichern und Anstöße für die Veranstaltungen zum 200.Geburtstag geben« Prof. Dr. Rudolf Meyer-Pritzl, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Romanistische Abteilung, Band 133/2016

»[...] die Aufsätze [sind] von ausnahmslos hoher QUalität und sorgfältiger Recherche. Das Buch darf sich berechtigter Weise einen guten Platz in der bisherigen Mommsen-Forschung und in der Untersuchung der Rechtshistorie der Antike aussuchen; es hat es sich verdient.[...]« Andreas Raffeiner, in: Journal on European History of Law, 2/2015

»[...] eine wertvolle Ergänzung der Mommsen-Forschung und ein beachtenswerter Beitrag zur römischen Rechtsgeschichte.«
Raphael Brendel, in: H-Soz-u-Kult, 10.03.2014
s Raffeiner, in: Journal on European History of Law, 2/2015 »[...] eine wertvolle Ergänzung der Mommsen-Forschung und ein beachtenswerter Beitrag zur römischen Rechtsgeschichte.« Raphael Brendel, in: H-Soz-u-Kult, 10.03.2014