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Niklas Füchtenkord untersucht, in welchem Maße die europäische und deutsche Zusammenschlusskontrolle auf Krankenhausfusionen anwendbar ist. Der Autor diskutiert dabei zunächst die Unternehmenseigenschaft von Krankenhäusern. Nach Annahme dieser stellt er dar, dass weder Normen des europarechtlichen Primärrechts noch des deutschen Gesundheitsrechts der Anwendbarkeit des Wettbewerbsrechts entgegenstehen. Darauf aufbauend arbeitet er die Besonderheiten heraus, die sich sodann aus dem Wechselspiel der Zusammenschlusskontrolle und dem Krankenhausbereich ergeben. Der Autor kommt zu dem Schluss, dass…mehr

Produktbeschreibung
Niklas Füchtenkord untersucht, in welchem Maße die europäische und deutsche Zusammenschlusskontrolle auf Krankenhausfusionen anwendbar ist. Der Autor diskutiert dabei zunächst die Unternehmenseigenschaft von Krankenhäusern. Nach Annahme dieser stellt er dar, dass weder Normen des europarechtlichen Primärrechts noch des deutschen Gesundheitsrechts der Anwendbarkeit des Wettbewerbsrechts entgegenstehen. Darauf aufbauend arbeitet er die Besonderheiten heraus, die sich sodann aus dem Wechselspiel der Zusammenschlusskontrolle und dem Krankenhausbereich ergeben. Der Autor kommt zu dem Schluss, dass trotz der im Krankenhausbereich hohen Regulierungsdichte Wettbewerbsspielräume bestehen, die mit dem Werkzeug des Wettbewerbsrechts zu schützen sind. Die Fusionskontrollverordnung (FKVO) sowie das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bieten mit dem "SIEC-Test", der Abwägungsklausel im deutschen Recht sowie der Ministererlaubnis auch bei einem bundesweit abzugrenzenden Krankenhausmarkt ausreichend Möglichkeiten, auf positive wie negative Auswirkungen auf dem Krankenhausmarkt durch Klinikzusammenschlüsse flexibel zu reagieren.
Autorenporträt
Niklas Füchtenkord studierte Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg und absolvierte das erste juristische Staatsexamen 2012 in Hessen. Im Anschluss daran promovierte der Autor unter der Betreuung des Herrn Prof. Dr. Michael Kling, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Europarecht sowie Gewerblichen Rechtsschutz an der Universität Marburg. Während dieser Zeit arbeitete er in verschiedenen internationalen Großkanzleien in Frankfurt am Main und Hamburg. Im Jahr 2014 wurde die Arbeit als Dissertation des Fachbereichs Rechtswissenschaften der Philipps-Universität Marburg angenommen. Seit 2015 befindet sich der Autor im juristischen Vorbereitungsdienst am Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg.