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Martin Knaup widmet sich der Frage, inwieweit das Strafrecht im Bereich der Distanzteilnahme seiner Aufgabe, nicht das Recht vom Unrecht, sondern das strafbare Unrecht vom nicht strafbaren Unrecht abzugrenzen, gerecht wird. Die Internationalisierung des Wirtschaftsverkehrs wird als Anlass genommen, sich eingehend mit den spezifischen Strukturen des 9 Abs. 2 S. 2 StGB sowie den Auswirkungen der Vorschrift auf die Praxis der globalen Unternehmensleitung auseinanderzusetzen. Auf der Basis dieser Analyse werden Möglichkeiten aufgezeigt, wie die aus der Vorschrift resultierende Ausdehnung der…mehr

Produktbeschreibung
Martin Knaup widmet sich der Frage, inwieweit das Strafrecht im Bereich der Distanzteilnahme seiner Aufgabe, nicht das Recht vom Unrecht, sondern das strafbare Unrecht vom nicht strafbaren Unrecht abzugrenzen, gerecht wird. Die Internationalisierung des Wirtschaftsverkehrs wird als Anlass genommen, sich eingehend mit den spezifischen Strukturen des
9 Abs. 2 S. 2 StGB sowie den Auswirkungen der Vorschrift auf die Praxis der globalen Unternehmensleitung auseinanderzusetzen. Auf der Basis dieser Analyse werden Möglichkeiten aufgezeigt, wie die aus der Vorschrift resultierende Ausdehnung der deutschen Strafgewalt sinnvoll begrenzt werden kann. Dabei kommt der Verfasser unter Abwägung der betroffenen Interessen zu dem Ergebnis, dass die Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts auf die inländische Teilnahme an einer ausländischen Haupttat durch die Strafbarkeit der Haupttat im Ausland bedingt sein sollte.
Autorenporträt
Dr. Martin Knaup hat an der Bucerius Law School in Hamburg sowie an der University of Sydney Law School Jura studiert. Nach dem Erreichen des Bachelor of Laws (LL.B.) und der Ersten Juristischen Staatsprüfung promovierte er zum internationalen Wirtschaftsstrafrecht und ist seit Februar 2010 Rechtsreferendar am Hanseatischen Oberlandesgericht. Seine Ausbildungsstationen absolvierte er u. a. bei der Deutsch-Amerikanischen Handelskammer in New York City sowie bei führenden Anwaltssozietäten in Hamburg und München.