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Die Geltendmachung von Vorsorgeaufwendungen in der Einkommensteuererklärung ist seit jeher Gegenstand intensiver Diskussionen. Der Abzug ist durch Höchstbeträge begrenzt, weshalb Vorsorgeaufwendungen anteilig aus versteuertem Einkommen finanziert werden müssen. Das Bundesverfassungsgericht entschied im Jahr 2008, dass die geltende Rechtslage nicht mit höherrangigem Recht vereinbar ist, da jedem Steuerpflichtigen eine steuerfreie Vorsorge auf dem Niveau der Sozialhilfe möglich sein müsse. Diese Arbeit legt dar, dass auch die im Jahr 2010 ergangene Neuregelung in Form des…mehr

Produktbeschreibung
Die Geltendmachung von Vorsorgeaufwendungen in der Einkommensteuererklärung ist seit jeher Gegenstand intensiver Diskussionen. Der Abzug ist durch Höchstbeträge begrenzt, weshalb Vorsorgeaufwendungen anteilig aus versteuertem Einkommen finanziert werden müssen. Das Bundesverfassungsgericht entschied im Jahr 2008, dass die geltende Rechtslage nicht mit höherrangigem Recht vereinbar ist, da jedem Steuerpflichtigen eine steuerfreie Vorsorge auf dem Niveau der Sozialhilfe möglich sein müsse. Diese Arbeit legt dar, dass auch die im Jahr 2010 ergangene Neuregelung in Form des Bürgerentlastungsgesetzes Krankenversicherung verfassungswidrig ist, weil auch hier eine Benachteiligung privat versicherter Steuerpflichtiger gegenüber gesetzlich Versicherten stattfindet. Benachteiligt werden insbesondere privat versicherte Familien. Diese Benachteiligung ist mit steuerverfassungsrechtlichen Prinzipien unvereinbar. Die Arbeit schließt mit einem Gesetzesvorschlag.
Autorenporträt
Sarah Schmal, geboren in Bad Wildungen, studierte ab 2001 Rechtswissenschaften an der Universität Göttingen. 2008 nahm die Autorin den Masterstudiengang Wirtschafts- und Steuerrecht an der Universität Bochum auf. Unmittelbar im Anschluss hieran begann sie ihre Tätigkeit als Wissenschaftliche Mitarbeiterin an einem öffentlich-rechtlichen Lehrstuhl der Universität Bochum. Seit 2013 ist die Verfasserin als Rechtsanwältin in einer großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Hamburg tätig.