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Diese Arbeit beschäftigt sich mit den zeitlichen Grenzen langfristiger Vermögensverfügungen im deutschen Erbrecht. Dem Erblasser stehen im deutschen Erbrecht verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, um über seinen Tod hinaus den Verbleib seines Vermögens mitzubestimmen. Solche Verfügungen werden jedoch durch § 2109 BGB (Vor- und Nacherbschaft), § 2210 (Testamentsvollstreckung), §§ 2162, § 2163 BGB (Vermächtnis) sowie § 2044 Abs. 2 BGB (Auseinandersetzungsverbot) zeitlich begrenzt. Diese Vorschriften, die in Anlehnung an das englische Recht auch als rules against perpetuities bezeichnet werden…mehr

Produktbeschreibung
Diese Arbeit beschäftigt sich mit den zeitlichen Grenzen langfristiger Vermögensverfügungen im deutschen Erbrecht. Dem Erblasser stehen im deutschen Erbrecht verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, um über seinen Tod hinaus den Verbleib seines Vermögens mitzubestimmen. Solche Verfügungen werden jedoch durch § 2109 BGB (Vor- und Nacherbschaft), § 2210 (Testamentsvollstreckung), §§ 2162, § 2163 BGB (Vermächtnis) sowie § 2044 Abs. 2 BGB (Auseinandersetzungsverbot) zeitlich begrenzt. Diese Vorschriften, die in Anlehnung an das englische Recht auch als rules against perpetuities bezeichnet werden können, werden in der Arbeit auf ihren Anwendungsbereich sowie ihre inhaltliche und zeitliche Reichweite untersucht.
Autorenporträt
Bernhard Hofmann, geboren 1980 in Hirschau, studierte Rechtswissenschaften an der Universität Regensburg. Den juristischen Vorbereitungsdienst absolvierte er im Bezirk des OLG Nürnberg. Nach dem Zweiten Staatsexamen im Jahr 2007 war der Autor neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt als Wissenschaftliche Hilfskraft an der Universität Regensburg beschäftigt. Seit 2009 ist er als Syndikusanwalt in München tätig.