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In den vergangenen Jahren hat sich vor allem unter dem -Diktat der leeren Kassen- der Druck verstärkt, den öffentlichen Dienst und das Recht des öffentlichen Dienstes durchgreifend zu reformieren. Die hier vorgelegte Untersuchung prüft die Vereinbarkeit der aktuellen Vorschläge mit dem geltenden Verfassungs- und Beamtenrecht und schlägt, soweit erforderlich, notwendige rechtliche Änderungen jedenfalls in Grundzügen vor.
Über die Notwendigkeit einer Reform des öffentlichen Dienstrechts besteht weithin Einigkeit, nicht aber über ihre konkreten Inhalte. Die Arbeit entwickelt daher in vierzig
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Produktbeschreibung
In den vergangenen Jahren hat sich vor allem unter dem -Diktat der leeren Kassen- der Druck verstärkt, den öffentlichen Dienst und das Recht des öffentlichen Dienstes durchgreifend zu reformieren. Die hier vorgelegte Untersuchung prüft die Vereinbarkeit der aktuellen Vorschläge mit dem geltenden Verfassungs- und Beamtenrecht und schlägt, soweit erforderlich, notwendige rechtliche Änderungen jedenfalls in Grundzügen vor.
Über die Notwendigkeit einer Reform des öffentlichen Dienstrechts besteht weithin Einigkeit, nicht aber über ihre konkreten Inhalte. Die Arbeit entwickelt daher in vierzig Grundsätzen die Eckpunkte einer verfassungskonformen Beamtenrechtsreform, die sich nicht nur als kurzatmige Abhilfe angesichts notleidender öffentlicher Haushalte versteht, sondern als einen ersten Schritt zu einer umfassenden Strukturreform der öffentlichen Verwaltung im Dienst der modernen Bürgergesellschaft. Dabei geht es zunächst um eine Neubestimmung und Begrenzung der Aufgabenbereiche, die auch künftig den Einsatz von hoheitlich handelnden Beamten erfordern. Zum anderen beziehen sich die Vorschläge auf das Ziel, Mobilität, Flexibilität und Leistungsbereitschaft zu stärken. Die schwierigen Fragen einer "gerechten" Besoldungs- und Versorgungsreform werden ebenso erörtert wie die Probleme der Teilzeitbeschäftigung, der objektiven Leistungsbeurteilung und der Vergabe von Leitungspositionen auf Zeit.
Das Buch geht alle an, denen die Reform des Beamtentums und des öffentlichen Dienstes insgesamt nicht nur ein Lippenbekenntnis ist.