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Von der Kraftfahrthaftpflicht bis zur D&O-Versicherung für Unternehmensleiter gelten für alle Haftpflichtsparten seit dem 1. Januar 2008 neue Regeln. Sie sind von hoher praktischer Bedeutung: Der Versicherungsnehmer kann seinen Anspruch gegen seinen Versicherer nun an den Geschädigten, also etwa seinen Unfallgegner, abtreten. Außerdem kann der Versicherer dem Versicherungsnehmer nicht mehr verbieten, den Anspruch des Geschädigten anzuerkennen oder zu erfüllen. Hinzu kommt eine neu gefasste Fälligkeitsregelung (§ 106 VVG). Aus diesen Neuerungen ergeben sich zahlreiche derzeit intensiv…mehr

Produktbeschreibung
Von der Kraftfahrthaftpflicht bis zur D&O-Versicherung für Unternehmensleiter gelten für alle Haftpflichtsparten seit dem 1. Januar 2008 neue Regeln. Sie sind von hoher praktischer Bedeutung: Der Versicherungsnehmer kann seinen Anspruch gegen seinen Versicherer nun an den Geschädigten, also etwa seinen Unfallgegner, abtreten. Außerdem kann der Versicherer dem Versicherungsnehmer nicht mehr verbieten, den Anspruch des Geschädigten anzuerkennen oder zu erfüllen. Hinzu kommt eine neu gefasste Fälligkeitsregelung (§ 106 VVG). Aus diesen Neuerungen ergeben sich zahlreiche derzeit intensiv diskutierte offene Fragen, die Gegenstand des Workshops der Münsterischen Forschungsstelle für Versicherungs-wesen waren. Einen Beitrag zur Klärung dieser Fragen leisten dabei die Vorträge dieses Buches, die neben dem materiellen Recht auch die prozessualen Fragen abdecken und dabei erste Lösungsansätze aufzeigen:- Das Trennungsprinzip: seine Ursprünge und sein Telos (Joachim Felsch)- Bindungswirkungdes Haftpflichturteils und prozessuale Besonderheiten im Direktprozess (Marion Harsdorf-Gebhardt)- Die Abtretung des Freistellungsanspruchs (Dr. Theo Langheid)- Das Verhältnis des abgetretenen Anspruchs zum Haftpflichtanspruch (Michael Kneist)- Fälligkeit und Anerkenntnis (Klaus Zumdick)
Autorenporträt
Pohlmann, PetraProf. Dr. Petra Pohlmann: Geboren 1961; Studium der Anglistik, Geschichte und Kunstgeschichte an der Universität Münster (1980-1981/1984), Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Münster (1981-1986); Referendariat mit Wahlstation bei dem Delegierten der deutschen Wirtschaft in Washington D.C. (1987-1990); Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht der Universität Münster (1990-1991); Promotion (1991); Harry Westermann-Preis der Gesellschaft zur Förderung der Westfälischen Wilhelms-Universität (1992); Lehraufträge an der Universität Münster (1994/1995); Lise-Meitner-Stipendiatin des Landes NRW (1994-1997); Habilitation an der Universität Münster (1997); Universitätsprofessorin an der Heinrich Heine-Universität Düsseldorf (1997-2004); Richterin am Oberlandesgericht Düsseldorf im Nebenamt (seit 1998, derzeit beurlaubt); Universitätsprofessorin an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (seit 2004); Direktor

in des Instituts für Internationales Wirtschaftsrecht (seit 2004); Geschäftsführende Direktorin der Forschungsstelle für Versicherungswesen an der Universität Münster (seit 2005); Mitglied des Centrums für Europäisches Privatrecht (seit 2004); Forschungssemester an der Universität Cambridge (2009); Mitherausgeberin des VVG-Kommentars von Looschelders/Pohlmann (2009); Mitglied des Versicherungsbeirats bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (seit 2010); Verheiratet, drei Kinder.