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  • Format: PDF

Das Internet der Dinge hat das Potenzial, nicht nur industrielle Prozesse, sondern auch den privaten Alltag nachhaltig zu verändern. Schließt ein Verbraucher über einen vernetzten Gegenstand einen Vertrag ab, wirft dies dogmatische Fragen im Bereich des Vertragsschlusses sowie die Frage nach der Anwendbarkeit der §§ 312 ff. BGB auf. Christine Biggen untersucht diese Problemfelder und nimmt dabei schwerpunktmäßig das verbraucherschutzrechtliche Rechte- und Pflichtengefüge in den Blick. Vor allem bei der Umsetzung der überwiegend für Vertragsabschlüsse auf Webseiten entwickelten Informations-…mehr

  • Geräte: PC
  • mit Kopierschutz
  • eBook Hilfe
  • Größe: 2.41MB
  • FamilySharing(5)
Produktbeschreibung
Das Internet der Dinge hat das Potenzial, nicht nur industrielle Prozesse, sondern auch den privaten Alltag nachhaltig zu verändern. Schließt ein Verbraucher über einen vernetzten Gegenstand einen Vertrag ab, wirft dies dogmatische Fragen im Bereich des Vertragsschlusses sowie die Frage nach der Anwendbarkeit der §§ 312 ff. BGB auf. Christine Biggen untersucht diese Problemfelder und nimmt dabei schwerpunktmäßig das verbraucherschutzrechtliche Rechte- und Pflichtengefüge in den Blick. Vor allem bei der Umsetzung der überwiegend für Vertragsabschlüsse auf Webseiten entwickelten Informations- und Gestaltungspflichten zeigt sich Anpassungsbedarf. Abschließend werden daher systemimmanente Lösungskonzepte de lege ferenda unterbreitet, die das bisherige Verbraucherschutzniveau beibehalten, aber zugleich die technologische Entwicklung wie den Einsatz von künstlicher Intelligenz berücksichtigen. Das Internet der Dinge hat das Potenzial, nicht nur industrielle Prozesse, sondern auch den privaten Alltag nachhaltig zu verändern. Schließt ein Verbraucher über einen vernetzten Gegenstand einen Vertrag ab, wirft dies dogmatische Fragen im Bereich des Vertragsschlusses sowie die Frage nach der Anwendbarkeit der §§ 312 ff. BGB auf. Christine Biggen untersucht diese Problemfelder und nimmt dabei schwerpunktmäßig das verbraucherschutzrechtliche Rechte- und Pflichtengefüge in den Blick. Vor allem bei der Umsetzung der überwiegend für Vertragsabschlüsse auf Webseiten entwickelten Informations- und Gestaltungspflichten zeigt sich Anpassungsbedarf. Abschließend werden daher systemimmanente Lösungskonzeptede lege ferenda unterbreitet, die das bisherige Verbraucherschutzniveau beibehalten, aber zugleich die technologische Entwicklung wie den Einsatz von künstlicher Intelligenz berücksichtigen. Geboren 1995; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg und der University of Santa Clara; 2018 Erste Juristische Prüfung; wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilverfahrensrecht, Unternehmensrecht, Europäisches Privat- und Internationales Verfahrensrecht der Universität Augsburg; 2021 Promotion; im Anschluss Referendariat am Landgericht Traunstein.

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