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Die Fortwirkung tarifvertraglicher Regelungen nach einem Betriebsübergang zählt zu den hoch umstrittenen Problemen des deutschen Arbeitsrechts. Das Zusammenwirken unterschiedlicher Regelungsebenen des kollektiven Arbeitsrechts sowie die europarechtliche Determination des § 613a Abs. 1 BGB erschweren die Handhabung der hiermit zusammenhängenden Rechtsfragen sowohl in rechtsdogmatischer als auch in praktischer Hinsicht. Sebastian Denke unternimmt den Versuch einer konsequent rechtsdogmatischen Durchdringung der § 613a Abs. 1 Sätze 2-4 BGB und gleicht die Vorschrift mit den…mehr

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Produktbeschreibung
Die Fortwirkung tarifvertraglicher Regelungen nach einem Betriebsübergang zählt zu den hoch umstrittenen Problemen des deutschen Arbeitsrechts. Das Zusammenwirken unterschiedlicher Regelungsebenen des kollektiven Arbeitsrechts sowie die europarechtliche Determination des § 613a Abs. 1 BGB erschweren die Handhabung der hiermit zusammenhängenden Rechtsfragen sowohl in rechtsdogmatischer als auch in praktischer Hinsicht. Sebastian Denke unternimmt den Versuch einer konsequent rechtsdogmatischen Durchdringung der § 613a Abs. 1 Sätze 2-4 BGB und gleicht die Vorschrift mit den Legitimationsprinzipien der Privatrechtsordnung ab. Sein daraus resultierendes Modell einer 'heteronom-normativen' Fortwirkung mit subsidiärem Charakter weicht in mancherlei Hinsicht von den herrschenden Erklärungsansätzen ab. Anhand spezieller Folgefragen überprüft er die gefundenen Ergebnisse auf ihre dogmatische und praktische Brauchbarkeit. Geboren 1988; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Trier; 2014 Erstes Staatsexamen; 2014-20 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht der Universität Trier; seit 2014 Lehrbeauftragter für Handels- und Gesellschaftsrecht an der Université de Lorraine (Metz); 2017-19 Referendariat im OLG-Bezirk Koblenz; 2019 Zweites Staatsexamen; 2020 Promotion; Akademischer Rat a.Z. am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht der Universität Trier.

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Autorenporträt
Geboren 1988; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Trier; 2014 Erstes Staatsexamen; 2014-20 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht der Universität Trier; seit 2014 Lehrbeauftragter für Handels- und Gesellschaftsrecht an der Université de Lorraine (Metz); 2017-19 Referendariat im OLG-Bezirk Koblenz; 2019 Zweites Staatsexamen; 2020 Promotion; Akademischer Rat a.Z. am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht der Universität Trier.