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Die Tarifverträge für die private Versicherungswirtschaft finden auf rund 200.000 Arbeitsverhältnisse in Deutschland Anwendung. Mit einer Abdeckung von 95 % der Beschäftigten in der Branche ist der Grad der Tarifanwendung im Vergleich zu anderen Branchen außerordentlich hoch. Naturgemäß ist gerade ein schlankes Regelungswerk erläuterungsbedürftig. Umso wichtiger ist ein fundierter Kommentar der tarifvertraglichen Bestimmungen. Die 9. Auflage des bewährten Kommentars verarbeitet alle Entwicklungen bis 30. Juni 2013 einschließlich des Tarifabschlusses vom 7. Juni 2013. Ebenso sind alle…mehr

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Produktbeschreibung
Die Tarifverträge für die private Versicherungswirtschaft finden auf rund 200.000 Arbeitsverhältnisse in Deutschland Anwendung. Mit einer Abdeckung von 95 % der Beschäftigten in der Branche ist der Grad der Tarifanwendung im Vergleich zu anderen Branchen außerordentlich hoch. Naturgemäß ist gerade ein schlankes Regelungswerk erläuterungsbedürftig. Umso wichtiger ist ein fundierter Kommentar der tarifvertraglichen Bestimmungen. Die 9. Auflage des bewährten Kommentars verarbeitet alle Entwicklungen bis 30. Juni 2013 einschließlich des Tarifabschlusses vom 7. Juni 2013. Ebenso sind alle Änderungen der Rechtslage seit 2009 berücksichtigt. Die Tarifverträge der Versicherungswirtschaft wurden im Jahr 2012 an das durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) im Jahr 2006 geänderte gesetzliche Umfeld angepasst. Insofern werden im neuen Kommentar alle entsprechenden Änderungen aufgegriffen und detailliert mit Praxisbezug erläutert. Auch alle anderen gesetzlichen Änderungen mit Auswirkungen auf das Tarifrecht, wurden in die Kommentierung eingearbeitet. Weit aktiver als der Gesetzgeber war die arbeitsrichterliche Rechtsprechung. Deshalb liegt ein Schwerpunkt der Neuauflage auch darin, die etwaigen Einflüsse geänderter Rechtsprechung auf die Tarifrechtslage für den Praktiker in einer sofort umsetzbaren Art und Weise aufzuzeigen. Der Kommentar ist als Werk für die Praxis und als Auslegungshilfe für die Justiz konzipiert. Der Autor ist seit über 13 Jahren für die Gestaltung der Tarifverträge verantwortlich und begleitet die Verhandlungen der Tarifvertragsparteien. Der Kommentar eignet sich für jeden, der tarifliche Bestimmungen anwendet oder von deren Anwendung betroffen ist, insbesondere also für Arbeitsrichter, Führungskräfte, Mitarbeiter in Personalabteilungen, Rechtsanwälte, Betriebsräte, aber selbstverständlich auch für Arbeitnehmer.

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Autorenporträt
Rechtsanwalt Dr. jur. Sebastian Jean Georges Hopfner, Jahrgang 1973, ist Stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbandes der Versicherungsunternehmen in Deutschland (AGV) und leitet dort die Rechtsabteilung. Hopfner hat zu einem betriebsrentenrechtlichen Thema promoviert und vertrat von 1999 bis 2008 die Interessen der Versicherungswirtschaft im Ausschuss für betriebliche Altersversorgung der BDA. Hopfner ist Fachanwalt für Arbeitsrecht, ehrenamtlicher Richter am Bundesarbeitsgericht in Erfurt, Ausbilder im Rahmen der Fachanwaltsausbildung im Bereich Arbeitsrecht und bekleidet verschiedene Positionen in den Bereichen Recht, Bildung und Wirtschaft auf nationaler und europäischer Ebene. Seine in der Fachliteratur vertretenen Rechtsauffassungen werden in zahlreichen Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zitiert.