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Sponsoring als Schlüsselbegriff im Zusammenhang mit der Finanzierung sportlicher, kultureller oder sozialer Aktivitäten und zugleich als wichtiges Instrument der Unternehmenskommunikation wurde im deutschen Recht bislang nur ansatzweise erfasst. Renate Schaub stellt nach einer ausführlichen Rechtstatsachenanalyse Sponsoringverträge in den größeren Zusammenhang von Verträgen zur Förderung überindividueller Zwecke, analysiert und systematisiert diese Rechtsgeschäfte (u.a. auch zahlreiche ganz oder teilweise unentgeltliche Geschäfte, Werbeverträge, Lizenzverträge) und entwickelt Regeln zu ihrer…mehr

  • Geräte: PC
  • mit Kopierschutz
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Produktbeschreibung
Sponsoring als Schlüsselbegriff im Zusammenhang mit der Finanzierung sportlicher, kultureller oder sozialer Aktivitäten und zugleich als wichtiges Instrument der Unternehmenskommunikation wurde im deutschen Recht bislang nur ansatzweise erfasst. Renate Schaub stellt nach einer ausführlichen Rechtstatsachenanalyse Sponsoringverträge in den größeren Zusammenhang von Verträgen zur Förderung überindividueller Zwecke, analysiert und systematisiert diese Rechtsgeschäfte (u.a. auch zahlreiche ganz oder teilweise unentgeltliche Geschäfte, Werbeverträge, Lizenzverträge) und entwickelt Regeln zu ihrer zivilrechtlichen Erfassung und zur Rechtsgestaltung. Schwerpunkte liegen unter anderem auf der Weiterentwicklung der Grundsätze zur Erfassung typengemischter Verträge und zur Vermarktung persönlichkeitsrechtlich geprägter Rechtspositionen. Auch die Bezüge der untersuchten Rechtsgeschäfte zu anderen Rechtsgebieten, insbesondere zum Lauterkeits- und Medienrecht, werden erörtert. Die Autorin konkretisiert den Typus des Sponsoringvertrags als Rechtsgeschäft, bei dem der Gesponserte eine Kommunikationsleistung erbringt und dafür vom Sponsor eine Förderleistung erhält, als Grundlage der vertragsrechtlichen Beurteilung und differenziert nach der Interessenstruktur zwischen zwei Untertypen, die sich aus dem übergeordneten Blickwinkel der Analyse von Verträgen zur Förderung überindividueller Zwecke ergeben. Abschließend arbeitet sie grundlegende vertragsrechtliche Strukturen der Förderung überindividueller Zwecke heraus. Geboren 1967; Studium der Rechtswissenschaften in Erlangen und Bristol; 1999 Promotion; 2004 Habilitation; seit 2005 Professorin für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht und Rechtsvergleichung an der Georg-August-Universität Göttingen.

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