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Die EU kam lange ohne vertraglich festgelegte Sanktionsverfahren aus. Mit der Zeit wurde es jedoch erforderlich, Fehlverhalten der Mitgliedstaaten zu sanktionieren. Stückweise entwickelten sich Sanktionsmöglichkeiten. Ergibt dieses "Stückwerk" dennoch ein funktionierendes und umfassendes Sanktionssystem? Mit Art. 228 Abs. 2 EGV besteht für den EuGH die Möglichkeit, im Fall der Nichtumsetzung von Vertragsverletzungsurteilen Zwangsgelder oder Pauschalbeträge gegen Mitgliedstaaten zu verhängen. Was geschieht jedoch, wenn ein Mitgliedstaat weder das Urteil umsetzt noch zahlt? Das…mehr

Produktbeschreibung
Die EU kam lange ohne vertraglich festgelegte Sanktionsverfahren aus. Mit der Zeit wurde es jedoch erforderlich, Fehlverhalten der Mitgliedstaaten zu sanktionieren. Stückweise entwickelten sich Sanktionsmöglichkeiten. Ergibt dieses "Stückwerk" dennoch ein funktionierendes und umfassendes Sanktionssystem? Mit Art. 228 Abs. 2 EGV besteht für den EuGH die Möglichkeit, im Fall der Nichtumsetzung von Vertragsverletzungsurteilen Zwangsgelder oder Pauschalbeträge gegen Mitgliedstaaten zu verhängen. Was geschieht jedoch, wenn ein Mitgliedstaat weder das Urteil umsetzt noch zahlt? Das Suspendierungsverfahren nach Art. 7 EUV sieht vor, daß der Rat im Fall einer schwerwiegenden und anhaltenden Verletzung der fundamentalen Grundsätze des Art. 6 Abs. 1 EUV mitgliedschaftliche Rechte des Mitgliedstaates aussetzen kann. Das etwas schwerfällige Verfahren wurde noch nie angewandt, stellt aber ein erhebliches Drohpotential dar. Eine umfassende Überprüfbarkeit durch eine unabhängige Überwachungsinstanz fehlt jedoch. Sollte es besser nie zur Anwendung gelangen? Die immer größer werdende EU braucht ein funktionierendes Sanktionssystem. Beseitigt der Vertrag von Lissabon bestehende Schwächen?
Autorenporträt
Die Autorin: Katrin Träbert, geboren 1972 in Solingen, studierte Rechtswissenschaften an der Universität Trier und der Lancaster University (UK). Nach dem Zweiten Staatsexamen erwarb sie den Magister für Verwaltungswissenschaften an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer. Anschließend arbeitete sie als Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Deutsches und Ausländisches Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht der Universität Mannheim. Seit 2002 ist sie als Referentin im Bundesministerium für Gesundheit tätig.