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Seit Inkrafttreten des zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrags ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk unter bestimmten Bedingungen zur Entfaltung 'kommerzieller Tätigkeiten' berechtigt. Hintergrund ist der sogenannte 'Beihilfenkompromiss' zwischen Deutschland und der EU-Kommission von 2007, welcher die Ausübung von Tätigkeiten, die nicht zum öffentlich-rechtlichen Rundfunkauftrag zählen, mit dem EU-Beihilfenrecht in Einklang bringen soll. Zusätzlich sind bei der Entfaltung solcher Tätigkeiten verfassungsrechtliche Vorgaben zu beachten, um dysfunktionale kommerzielle Einflüsse auf die…mehr

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Produktbeschreibung
Seit Inkrafttreten des zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrags ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk unter bestimmten Bedingungen zur Entfaltung 'kommerzieller Tätigkeiten' berechtigt. Hintergrund ist der sogenannte 'Beihilfenkompromiss' zwischen Deutschland und der EU-Kommission von 2007, welcher die Ausübung von Tätigkeiten, die nicht zum öffentlich-rechtlichen Rundfunkauftrag zählen, mit dem EU-Beihilfenrecht in Einklang bringen soll. Zusätzlich sind bei der Entfaltung solcher Tätigkeiten verfassungsrechtliche Vorgaben zu beachten, um dysfunktionale kommerzielle Einflüsse auf die Auftragserfüllung abzuwehren. Jörg Frederik Ferreau untersucht, ob der Gesetzgeber bei der einfachrechtlichen Ausgestaltung kommerzieller Betätigungsmöglichkeiten der Anstalten und ihrer Beteiligungsunternehmen die beihilfenrechtlichen und verfassungsrechtlichen Vorgaben hinreichend berücksichtigt hat.
Autorenporträt
Geboren 1983; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Mainz; 2009 Erstes Staatsexamen; wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Medienrecht an der Universität Köln und bei der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF); wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer Rechtsanwaltskanzlei in Berlin; Rechtsreferendar am Landgericht Duisburg; 2015 Zweites Staatsexamen; Referent bei der Mediengruppe RTL Deutschland GmbH, Bereich Medienpolitik; seit 2016 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Medienrecht an der Universität Köln.