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Deutschsprachige Juristen denken bei Langzeitverträgen meist an das Dauerschuldverhältnis, für dessen Definition die Literatur allerdings auch nach gut 100 Jahren keinen Konsens hervorgebracht hat. Während meist die Systematisierung im Vordergrund stand, wurde nur selten untersucht, welche Probleme einer gemeinsamen Systematisierung überhaupt bedürfen. Dazu soll dieses Buch einen Beitrag leisten. Auf den reichhaltigen Erkenntnissen der ökonomischen Literatur aufbauend werden fünf Problemfelder des geltenden Rechts vertieft untersucht. Diese haben für Langzeitverträge exemplarische Bedeutung:…mehr

  • Geräte: PC
  • mit Kopierschutz
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  • Größe: 6.23MB
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Produktbeschreibung
Deutschsprachige Juristen denken bei Langzeitverträgen meist an das Dauerschuldverhältnis, für dessen Definition die Literatur allerdings auch nach gut 100 Jahren keinen Konsens hervorgebracht hat. Während meist die Systematisierung im Vordergrund stand, wurde nur selten untersucht, welche Probleme einer gemeinsamen Systematisierung überhaupt bedürfen. Dazu soll dieses Buch einen Beitrag leisten. Auf den reichhaltigen Erkenntnissen der ökonomischen Literatur aufbauend werden fünf Problemfelder des geltenden Rechts vertieft untersucht. Diese haben für Langzeitverträge exemplarische Bedeutung: Treuepflichten, Zulässigkeit und Grenzen ewiger Vertragsverhältnisse, Geschäftsgrundlage (Vertragsgestaltung, Risikoverteilung, Nachverhandlung), Kündigung aus wichtigem Grund und Vertragsstrafen. Rechtsvergleichende Ausblicke zum neuen französischen Schuldrecht und zum englischen Recht ergänzen die Untersuchung. geboren 1978; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien und der Università Cattolica in Mailand; 2005 Promotion; Wiss. Mitarbeiter am MPI für ausländisches und internationales Privatrecht, Hamburg; University of Oxford/Institute of European and Comparative Law, St. Catherine's College (2007/2008); Visiting Professor, Università Luigi Bocconi, Mailand (2008/2009); Referent am MPI für ausländisches und internationales Privatrecht, Hamburg (bis 2017); Lehrbeauftragter an der Bucerius Law School (seit 2013); Habilitation (Bucerius Law School, 2017); Professor an der Universität Graz.

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