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Die 8. Auflage wurde unter Berücksichtigung der Änderungen, die durch Artikel 1 des Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 19. Mai 2020, durch Artikel 98 der Elften Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 19. Juni 2020 und durch Artikel 5 des Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise vorgenommen wurden, vollständig überarbeitet.
Neu hinzugekommen sind die wegen der COVID-19-Pandemie auf Grundlage von § 5 IfSG erlassenen Rechtsverordnungen: Verordnung zur Abweichung von der
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Produktbeschreibung
Die 8. Auflage wurde unter Berücksichtigung der Änderungen, die durch Artikel 1 des Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 19. Mai 2020, durch Artikel 98 der Elften Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 19. Juni 2020 und durch Artikel 5 des Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise vorgenommen wurden, vollständig überarbeitet.

Neu hinzugekommen sind die wegen der COVID-19-Pandemie auf Grundlage von § 5 IfSG erlassenen Rechtsverordnungen:
Verordnung zur Abweichung von der Approbationsordnung für Ärzte bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 30. März 2020, Verordnung zur Beschaffung von Medizinprodukten und persönlicher Schutzausrüstung bei der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Epidemie vom 10. April 2020 Verordnung zur Aufrechterhaltung und Sicherung intensivmedizinischer Krankenhauskapazitäten (DIVI IntensivRegister-Verordnung) vom 8. April 2020, Verordnung über Abweichungen von den Vorschriften des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, des Apothekengesetzes, der Apothekenbetriebsordnung, der Arzneimittelpreisverordnung, des Betäubungsmittelgesetzes und der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung infolge der SARS-CoV-2-Epidemie (SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung) vom 20. April 2020, Verordnung zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen der Zahnärztinnen und Zahnärzte, der Heilmittelerbringer und der Einrichtungen des Müttergenesungswerks oder gleichartigen Einrichtungen sowie zur Pflegehilfsmittelversorgung (COVID-19-Versorgungsstrukturen- Schutzverordnung) vom 30. April 2020, Verordnung zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Produkten des medizinischen Bedarfs bei der durch das Coronavirus SARSCoV-2 verursachten Epidemie (Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung - MedBVSV) vom 25. Mai 2020 und Verordnung zur Erhöhung der Bevorratung mit Arzneimitteln zur intensivmedizinischen Versorgung (ITS-Arzneimittelbevorratungsverordnung - ITSABV) vom 7. Juli 2020.
Die Trinkwasserverordnung enthält Änderungen durch Artikel 99 der Elften Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 19. Juni 2020.

Die achte Auflage gibt den Rechtsstand vom 9. Juli 2020 wieder.