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Die neue Zuständigkeit des Versicherungsombudsmanns für Beschwerden gegen Versicherungsvermittler hat den Beschwerden über die Beratung bei Vertragsschluss und deren Dokumentation eine neue Dimension verliehen. Da die Angaben des Versicherungsnehmers und des Vermittlers zum Verkauf des Beratungsgesprächs oft widersprüchlich sind, kommt der Dokumentation große Bedeutung zu. Bei unzureichender Dokumentation verschiebt sich die Beweislast dafür, dass der beratungsbedürftige Aspekt gleichwohl besprochen worden ist, zu Lasten des Vermittlers bis hin zur völligen Umkehr. Herr Prof. Dr. Günter…mehr

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Produktbeschreibung
Die neue Zuständigkeit des Versicherungsombudsmanns für Beschwerden gegen Versicherungsvermittler hat den Beschwerden über die Beratung bei Vertragsschluss und deren Dokumentation eine neue Dimension verliehen. Da die Angaben des Versicherungsnehmers und des Vermittlers zum Verkauf des Beratungsgesprächs oft widersprüchlich sind, kommt der Dokumentation große Bedeutung zu. Bei unzureichender Dokumentation verschiebt sich die Beweislast dafür, dass der beratungsbedürftige Aspekt gleichwohl besprochen worden ist, zu Lasten des Vermittlers bis hin zur völligen Umkehr. Herr Prof. Dr. Günter Hirsch, Ombudsmann für Versicherungen, gibt in seinem Beitrag einen Einblick in seine Tätigkeiten als Ombudsmann und berichtet über Erfahrungen und Erkenntnisse mit den Beratungs- und Dokumentationspflichten aus der Schlichtungspraxis. Im zweiten Beitrag blickt Herr Dr. Franz Schoser, Mitglied des Nationalen Normenkontrollrates, auf drei Jahre Erfahrungen und Tätigkeit in diesem Gremium zurück. Er zieht Bilanz zum Bürokratieabbau und zur besseren Rechtsetzung auf Bundesebene und berichtet insbesondere über die Arbeit des Normenkontrollrates bei der Umsetzung der Vermittlerrichtlinie.

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Autorenporträt
Professor Dr. Günter Hirsch ist seit dem 1. April 2008 Ombudsmann für Versicherungen. Er übte viele Jahre Tätigkeiten als Staatsanwalt, Richter sowie in der Gesetzgebung aus und wurde 1994 als deutscher Richter an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften berufen. Vom 15. Juli 2000 bis zum 31. Januar 2008 war er Präsident des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe, dem höchsten deutschen Zivilgericht. Anlässlich seiner Tätigkeiten hat er sich unter anderem mit Fragen des nationalen und europäischen Versicherungsrechts und der außergerichtlichen Streitbeilegung beschäftigt.