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Die neue Zuständigkeit des Versicherungsombudsmanns für Beschwerden gegen Versicherungsvermittler hat den Beschwerden über die Beratung bei Vertragsschluss und deren Dokumentation eine neue Dimension verliehen. Da die Angaben des Versicherungsnehmers und des Vermittlers zum Verkauf des Beratungsgesprächs oft widersprüchlich sind, kommt der Dokumentation große Bedeutung zu. Bei unzureichender Dokumentation verschiebt sich die Beweislast dafür, dass der beratungsbedürftige Aspekt gleichwohl besprochen worden ist, zu Lasten des Vermittlers bis hin zur völligen Umkehr. Herr Prof. Dr. Günter…mehr

Produktbeschreibung
Die neue Zuständigkeit des Versicherungsombudsmanns für Beschwerden gegen Versicherungsvermittler hat den Beschwerden über die Beratung bei Vertragsschluss und deren Dokumentation eine neue Dimension verliehen. Da die Angaben des Versicherungsnehmers und des Vermittlers zum Verkauf des Beratungsgesprächs oft widersprüchlich sind, kommt der Dokumentation große Bedeutung zu. Bei unzureichender Dokumentation verschiebt sich die Beweislast dafür, dass der beratungsbedürftige Aspekt gleichwohl besprochen worden ist, zu Lasten des Vermittlers bis hin zur völligen Umkehr. Herr Prof. Dr. Günter Hirsch, Ombudsmann für Versicherungen, gibt in seinem Beitrag einen Einblick in seine Tätigkeiten als Ombudsmann und berichtet über Erfahrungen und Erkenntnisse mit den Beratungs- und
Dokumentationspflichten aus der Schlichtungspraxis.

Im zweiten Beitrag blickt Herr Dr. Franz Schoser, Mitglied des Nationalen Normenkontrollrates, auf drei Jahre Erfahrungen und Tätigkeit in diesem Gremium zurück. Er zieht Bilanz zum Bürokratieabbau und zur besseren Rechtsetzung auf Bundesebene und berichtet insbesondere über die Arbeit des Normenkontrollrates bei der Umsetzung der Vermittlerrichtlinie.
Autorenporträt
Hirsch, Günter
Professor Dr. Günter Hirsch ist seit dem 1. April 2008 Ombudsmann für Versicherungen. Er übte viele Jahre Tätigkeiten als Staatsanwalt, Richter sowie in der Gesetzgebung aus und wurde 1994 als deutscher Richter an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften berufen. Vom 15. Juli 2000 bis zum 31. Januar 2008 war er Präsident des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe, dem höchsten deutschen Zivilgericht. Anlässlich seiner Tätigkeiten hat er sich unter anderem mit Fragen des nationalen und europäischen Versicherungsrechts und der außergerichtlichen Streitbeilegung beschäftigt.Pohlmann, Petra
Prof. Dr. Petra Pohlmann: Geboren 1961; Studium der Anglistik, Geschichte und Kunstgeschichte an der Universität Münster (1980-1981/1984), Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Münster (1981-1986); Referendariat mit Wahlstation bei dem Delegierten der deutschen Wirtschaft in Washington D.C. (1987-1990); Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht der Universität Münster (1990-1991); Promotion (1991); Harry Westermann-Preis der Gesellschaft zur Förderung der Westfälischen Wilhelms-Universität (1992); Lehraufträge an der Universität Münster (1994/1995); Lise-Meitner-Stipendiatin des Landes NRW (1994-1997); Habilitation an der Universität Münster (1997); Universitätsprofessorin an der Heinrich Heine-Universität Düsseldorf (1997-2004); Richterin am Oberlandesgericht Düsseldorf im Nebenamt (seit 1998, derzeit beurlaubt); Universitätsprofessorin an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (seit 2004); Dire

ktorin des Instituts für Internationales Wirtschaftsrecht (seit 2004); Geschäftsführende Direktorin der Forschungsstelle für Versicherungswesen an der Universität Münster (seit 2005); Mitglied des Centrums für Europäisches Privatrecht (seit 2004); Forschungssemester an der Universität Cambridge (2009); Mitherausgeberin des VVG-Kommentars von Looschelders/Pohlmann (2009); Mitglied des Versicherungsbeirats bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (seit 2010); Verheiratet, drei Kinder.