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Am 1.1.2018 ist das neue BGB-Bauvertragsrecht in Kraft getreten. Zum ersten Mal sind damit spezifische gesetzliche Regelungen zum Bauvertrag in das BGB eingeflossen. Alle, die ab dem 1.1.2018 Bauverträge abgeschlossen haben, müssen die Neuregelungen kennen und beachten. Vertragsmuster sind anzupassen und der Umgang insbesondere mit Nachträgen im Bauvertrag ist abweichend von der früheren Praxis zu gestalten. Die 10. Auflage dieses Werks legt einen besonderen Schwerpunkt auf das neue BGB-Bauvertragsrecht und enthält dazu einen ausführlichen, neuen Erläuterungsteil. Wie gewohnt, wird auch das…mehr

Produktbeschreibung
Am 1.1.2018 ist das neue BGB-Bauvertragsrecht in Kraft getreten. Zum ersten Mal sind damit spezifische gesetzliche Regelungen zum Bauvertrag in das BGB eingeflossen. Alle, die ab dem 1.1.2018 Bauverträge abgeschlossen haben, müssen die Neuregelungen kennen und beachten. Vertragsmuster sind anzupassen und der Umgang insbesondere mit Nachträgen im Bauvertrag ist abweichend von der früheren Praxis zu gestalten.
Die 10. Auflage dieses Werks legt einen besonderen Schwerpunkt auf das neue BGB-Bauvertragsrecht und enthält dazu einen ausführlichen, neuen Erläuterungsteil. Wie gewohnt, wird auch das Bauvergaberecht mit den bereits seit April 2016 geltenden Neuerungen erläutert.
Trotz des im Umfang erhöhten Erläuterungsteils zum neuen BGB-Bauvertragsrecht bleibt das Buch in der seit dem Jahr 2000 nun zum zehnten Mal vorgelegten, aktualisierten Auflage der kompakte Wegweiser durch die Vorschriften zur Handhabung von Bauverträgen und zur Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen.
Autorenporträt
Autoreninfo: Prof. Dr. Ralf Leinemann, Berlin Seniorpartner der Sozietät Leinemann Partner Rechtsanwälte mbB, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie für Vergaberecht, und Honorarprofessor für Bau- und Vergaberecht an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin. Thomas Maibaum, Berlin, Rechtsanwalt bei Leinemann Partner Rechtsanwälte mbB und Autor sowie Herausgeber von zahlreichen Werken zum Vergaberecht sowie zum Bau- und Architektenrecht.