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Von der Möglichkeit eines Vergleichs in den Verfahren vor den Verwaltungsgerichten wird bis heute zu wenig Gebrauch gemacht, obwohl dort die Verfahrensdauer besonders lang ist. Diese Arbeit systematisiert erstmals nach Inkrafttreten der Verwaltungsverfahrensgesetze von Bund und Ländern die Zulässigkeits- und Wirksamkeitsvoraussetzungen eines gerichtlichen Vergleichs im Verwaltungsprozeß. Dabei zeigt sich, daß die nach 106 Verwaltungsgerichtsordnung erforderliche Verfügungsbefugnis der Beteiligten zur Beendigung des Rechtsstreits durch das materielle Recht, nämlich das Verwaltungsverfahrensrecht, bestimmt wird.…mehr

Produktbeschreibung
Von der Möglichkeit eines Vergleichs in den Verfahren vor den Verwaltungsgerichten wird bis heute zu wenig Gebrauch gemacht, obwohl dort die Verfahrensdauer besonders lang ist. Diese Arbeit systematisiert erstmals nach Inkrafttreten der Verwaltungsverfahrensgesetze von Bund und Ländern die Zulässigkeits- und Wirksamkeitsvoraussetzungen eines gerichtlichen Vergleichs im Verwaltungsprozeß. Dabei zeigt sich, daß die nach 106 Verwaltungsgerichtsordnung erforderliche Verfügungsbefugnis der Beteiligten zur Beendigung des Rechtsstreits durch das materielle Recht, nämlich das Verwaltungsverfahrensrecht, bestimmt wird.
Autorenporträt
Der Autor: Reinhard Franke wurde 1962 im Landkreis Kassel geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaft in Göttingen absolvierte er am Landgericht Kassel den juristischen Vorbereitungsdienst. Daran schloß sich dort eine Tätigkeit als Rechtsanwalt an. Seit 1993 ist der Autor wissenschaftlicher Mitarbeiter und Lehrbeauftragter an der Universität Göttingen. 1996 Promotion.