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Zum WerkDas geltende Werkvertragsrecht ist für die komplexen Bauverträge häufig nicht detailliert genug und nur schwer handhabbar. Wesentliche Fragen des Bauvertragsrechts sind nicht gesetzlich geregelt. Das Fehlen klarer gesetzlicher Vorgaben erschwert sinnvolle Gestaltung und Abwicklung von Bauverträgen.Diesem Zustand ist durch das am1. Januar 2018 in Kraft tretende Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts abgeholfen worden. Dadurch sind spezielle Regelungen für den Bauvertrag, den Verbraucherbauvertrag sowie den Architekten- und den Ingenieurvertrag in das Werkvertragsrecht des Bürgerlichen…mehr

Produktbeschreibung
Zum WerkDas geltende Werkvertragsrecht ist für die komplexen Bauverträge häufig nicht detailliert genug und nur schwer handhabbar. Wesentliche Fragen des Bauvertragsrechts sind nicht gesetzlich geregelt. Das Fehlen klarer gesetzlicher Vorgaben erschwert sinnvolle Gestaltung und Abwicklung von Bauverträgen.Diesem Zustand ist durch das am1. Januar 2018 in Kraft tretende Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts abgeholfen worden. Dadurch sind spezielle Regelungen für den Bauvertrag, den Verbraucherbauvertrag sowie den Architekten- und den Ingenieurvertrag in das Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) eingefügt worden.In dem Kommentar werden neben dem werkvertraglichen Teil des Reformgesetzes auch die kaufrechtlichen Neuregelungen mit behandelt, die die bauwirtschaftlichen Sachverhalten betreffen.In der Kommentierung wird die alte Rechtslage kurz dargestellt und dann die Auswirkungen der Neuregelungen und deren Bedeutung für die gesamte Bauwirtschaft beleuchtet.Die Kommentierung wendet sich an die Praxis: Sie gibt Antworten auf Fragen, die sich bei der praktischen Anwendung der neuen Regelungen im Tagesgeschäft stellen und bei der Beratung im Rahmen der Vertragsgestaltung entstehen.Vorteile auf einen Blick- neues Bauvertragsrecht fundiert erläutert- Änderungen für das Tagesgeschäft hervorgehoben- hoch qualifizierte AutorenZielgruppeFür Baujuristen, Architekten, Ingenieuren und Fachplaner.
Autorenporträt
Stefan Leupertz ist Richter am Bundesgerichtshof und Lehrbeauftragter für Bauvertragsrecht an der Uni Dormund.