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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,3, Universität Hamburg (Department Wirtschaft und Politik), Veranstaltung: Arbeitskampf und Tarifvertragsrecht II, Sprache: Deutsch, Abstract: Die neuere EuGH-Rechtsprechung im Bereich des Arbeitsrechts erhitzt die Gemüter.Während die Urteile in der Vergangenheit oft auch von arbeitnehmernahenKreisen als Fortschritt verstanden wurden, haben die Streikrechtsentscheidungenzu Viking und Laval, aber auch die Rüffert-Entscheidung zu scharferKritik geführt. Die Gegner dieser…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,3, Universität Hamburg (Department Wirtschaft und Politik), Veranstaltung: Arbeitskampf und Tarifvertragsrecht II, Sprache: Deutsch, Abstract: Die neuere EuGH-Rechtsprechung im Bereich des Arbeitsrechts erhitzt die Gemüter.Während die Urteile in der Vergangenheit oft auch von arbeitnehmernahenKreisen als Fortschritt verstanden wurden, haben die Streikrechtsentscheidungenzu Viking und Laval, aber auch die Rüffert-Entscheidung zu scharferKritik geführt. Die Gegner dieser Entscheidungen sehen darin zum einen nichtweniger als einen Paradigmenwechsel. Insbesondere werden massive Auswirkungenauf das im Laufe der Jahrzehnte durch die Rechtsprechung fein austariertedeutsche Arbeitskampf befürchtet. Lagerübergreifend werden Bedenkengeäußert angesichts der Sprengkraft, die diese Rechtsprechung u. U. für diedeutsche Tariflandschaft mit sich bringt. Welche Konsequenzen sind für die Geltungkoalitionsrechtlicher Grundsätze auf lange Sicht zu erwarten, die sich immerhinaus Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes ableiten lassen? Auch wenn sichdeshalb noch lange nicht alle zu skurrilen Vorschlägen verleiten lassen, wieetwa der oben zitierte Fritz Scharpf, denken womöglich viele zumindest in eineähnliche Richtung.Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, anhand eines Rechtsprechungsvergleichsaufzuarbeiten, inwieweit die Viking- und Laval-Urteile einen Paradigmenwechselgegenüber dem Arbeitskampfrecht deutscher Prägung bedeuten. In diesemRahmen wird notwendig auch das Verhältnis der sozialen zu den Marktgrundfreiheiten Gegenstand der Betrachtung sein, denn das war auch ein Ausgangspunktfür das EuGH. Eine Prognose darüber, wie sich die beiden Entscheidungenauf das Arbeitskampfgeschehen in der Bundesrepublik auswirken werden,scheint naheliegend. Das in der Literatur bislang kaum jemand den Versuch unternimmt,eine solche Voraussage zu wagen ist allerdings ebenso naheliegend-die Rechtsprechung des EuGH ist im Moment noch zu unausgegoren undkonfus, um seriöserweise Voraussagen wagen zu können. Zu solchen Prognosenkann es daher auch in der vorliegenden Arbeit nicht kommen.