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Der Abschluss eines verfahrensbeendenden Vergleichs ist ein ideales Mittel zur einvernehmlichen Konfliktbewältigung. Er setzt jedoch voraus, dass den Beteiligten die Befugnis zukommt, das Verfahren autonom zu beenden. Im Unterschied zum Zivil-, Arbeits-, Verwaltungs- oder Sozialgerichtsprozess besteht in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit keine generelle Herrschaft der Beteiligten über das Ob und den Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens. Daher ist die Frage, unter welchen Voraussetzungen und wie die Beteiligten ein FamFG-Verfahren durch…mehr

  • Geräte: PC
  • mit Kopierschutz
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  • Größe: 2.38MB
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Produktbeschreibung
Der Abschluss eines verfahrensbeendenden Vergleichs ist ein ideales Mittel zur einvernehmlichen Konfliktbewältigung. Er setzt jedoch voraus, dass den Beteiligten die Befugnis zukommt, das Verfahren autonom zu beenden. Im Unterschied zum Zivil-, Arbeits-, Verwaltungs- oder Sozialgerichtsprozess besteht in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit keine generelle Herrschaft der Beteiligten über das Ob und den Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens. Daher ist die Frage, unter welchen Voraussetzungen und wie die Beteiligten ein FamFG-Verfahren durch Vergleichsschluss oder anderweitige Disposition beenden können, weitaus schwieriger zu beantworten als unter der Herrschaft anderer Prozessordnungen. Mit seiner Untersuchung leistet Gabriel Ludwig Schmidt erstmals eine zusammenhängende und umfassende monographische Aufarbeitung dieses bislang noch kaum beachteten Problemkreises. Die vorliegende Arbeit wurde 2016 mit dem Preis der Reinhold-und-Maria-Teufel-Stiftung für hervorragende wissenschaftliche Leistungen ausgezeichnet. Geboren 1984; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Tübingen; 2011 Erste Juristische Staatsprüfung; akademischer Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht, Freiwillige Gerichtsbarkeit und Insolvenzrecht an der Universität Tübingen; seit Herbst 2013 zudem Rechtsreferendar im Juristischen Vorbereitungsdienst beim OLG-Bezirk Stuttgart; 2015 Promotion.

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