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Magisterarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Politik - Politisches System Deutschlands, Note: 1,0, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Bundesverfassungsgericht ist dazu berufen, über die Einhaltung des Grundgesetzes zu wachen und konstitutionellen Grenzüberschreitungen des Gesetzgebers mit den Mitteln des Verfassungsrechts entgegenzutreten. Da die richterlichen Möglichkeiten zur Normenkontrolle in der Bundesrepublik Deutschland besonders stark ausgeprägt sind, steht das Karlsruher Gericht in einem gewissen Konkurrenzverhältnis zur Legislative. Mit…mehr

Produktbeschreibung
Magisterarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Politik - Politisches System Deutschlands, Note: 1,0, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Bundesverfassungsgericht ist dazu berufen, über die Einhaltung des Grundgesetzes zu wachen und konstitutionellen Grenzüberschreitungen des Gesetzgebers mit den Mitteln des Verfassungsrechts entgegenzutreten. Da die richterlichen Möglichkeiten zur Normenkontrolle in der Bundesrepublik Deutschland besonders stark ausgeprägt sind, steht das Karlsruher Gericht in einem gewissen Konkurrenzverhältnis zur Legislative. Mit seiner Befugnis zur Normverwerfung greift das Bundesverfassungsgericht tief in den Kompetenzbereich der gesetzgebenden Körperschaften ein und beschneidet diese in ihrem originären Handeln. Allerdings gilt dieser Befund in erster Linie für den bundesdeutschen Normalfall, wenn die Koalitionsbildung nach dem Muster einer kleinen Koalition erfolgt. Wie es unter den Bedingungen einer Großen Koalition um die Einflussmöglichkeiten der Karlsruher Richterschaft bestellt ist, bleibt indessen unklar. Genau an diesem Punkt setzt diese Magisterarbeit an. Es wird davon ausgegangen, dass sich der verfassungsgerichtliche Wirkungskreis während einer Großen Koalition tendenziell verkleinert. Schließlich nimmt in diesem koalitionspolitischen Sonderfall die Zahl der potenziellen Antragsteller ab, so dass die konstitutionell verbrieften Normenkontrollrechte der Karlsruher Richterschaft den Regierenden weniger Schmerzen bereiten dürften. Man könnte sogar sagen, dass das Bundesverfassungsgericht für die Dauer großkoalitionärer Zusammenarbeit zu einem kaltgestellten Vetospieler wird, der sein Machtpotenzial nicht mehr vollumfänglich abrufen kann. Zur Verifikation dieser These stützt sich die vorliegende Magisterarbeit in ihrer Methodik auf ein empirisch-analytisches Verfahren. Dabei soll das Vorliegen eines kausalen Zusammenhangs zwischen dem Koalitionsmodell und der Intensität der Verfassungsgerichtsbarkeit geprüft werden, um mögliche Unterschiede bezüglich der verfassungsgerichtlichen Normenkontrollbefähigung während einer kleinen Koalition und einer Großen Koalition herauszustellen und nachzuweisen.