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Vereine, Stiftungen und andere Einrichtungen können nur dann gemeinnützig sein, wenn sie die Allgemeinheit fördern. Der Autor widmet sich der Frage, ob ein Verein, eine Stiftung oder eine andere Einrichtung auch dann die Allgemeinheit fördert und damit gemeinnützig im steuerrechtlichen Sinn sein kann, wenn sie nur die Angehörigen eines Geschlechts fördert oder ihre Förderung von einem anderen personenbezogenen Merkmal abhängig macht. Aus der Entstehungsgeschichte der maßgeblichen Normen sowie deren Sinn und Zweck lässt sich ableiten, dass gemeinnützige Einrichtungen einer strengen…mehr

Produktbeschreibung
Vereine, Stiftungen und andere Einrichtungen können nur dann gemeinnützig sein, wenn sie die Allgemeinheit fördern. Der Autor widmet sich der Frage, ob ein Verein, eine Stiftung oder eine andere Einrichtung auch dann die Allgemeinheit fördert und damit gemeinnützig im steuerrechtlichen Sinn sein kann, wenn sie nur die Angehörigen eines Geschlechts fördert oder ihre Förderung von einem anderen personenbezogenen Merkmal abhängig macht. Aus der Entstehungsgeschichte der maßgeblichen Normen sowie deren Sinn und Zweck lässt sich ableiten, dass gemeinnützige Einrichtungen einer strengen Gemeinwohlbindung unterliegen, die der staatlichen Bindung an das Gemeinwohl entspricht. Daraus folgt, dass gemeinnützige Einrichtungen ähnlich wie staatliche Organe an Grundrechte gebunden sind und nicht ohne ausreichende Rechtfertigung anhand des Geschlechts oder anhand eines anderen personenbezogenen Merkmals differenzieren dürfen.
Autorenporträt
Philipp Streckenbach hat an der Universität Passau Rechtswissenschaften studiert (Erstes Staatsexamen 2015) und im Anschluss daran ein Jahr in Dundee/Schottland verbracht (LLM 2016). Nach dem Referendariat am Landgericht Ulm (Zweites Staatsexamen 2018) mit Stationen in der Deutschen Botschaft Nairobi und der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften war er zwei Jahre als Rechtsanwalt im Steuerrecht in einer wirtschaftsrechtlichen Kanzlei in Mannheim tätig, parallel dazu promovierte er an der Universität Passau. Seit 2020 arbeitet er in der Bundeszollverwaltung.