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Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Philosophie - Philosophie des 17. und 18. Jahrhunderts, Note: 2,00, Universität Leipzig (Institut für Philosophie), Veranstaltung: Angewandte Ethik, Seminar: Verfassungstheorien, Sprache: Deutsch, Abstract: Eine Anthropologie soll den Menschen so reflektieren, wie er seinem Wesen nach ist und in der Welt handelt. Das heißt sie muss ihre Aufgabe darin sehen, dieses grundbestimmende Wesen hinter den vielfältigen und diversen Ausdrücken des menschlichen Lebens zu suchen. Als genaue Bestimmung hierfür dient meistens die Beschreibung einer dem Menschen…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Philosophie - Philosophie des 17. und 18. Jahrhunderts, Note: 2,00, Universität Leipzig (Institut für Philosophie), Veranstaltung: Angewandte Ethik, Seminar: Verfassungstheorien, Sprache: Deutsch, Abstract: Eine Anthropologie soll den Menschen so reflektieren, wie er seinem Wesen nach ist und in der Welt handelt. Das heißt sie muss ihre Aufgabe darin sehen, dieses grundbestimmende Wesen hinter den vielfältigen und diversen Ausdrücken des menschlichen Lebens zu suchen. Als genaue Bestimmung hierfür dient meistens die Beschreibung einer dem Menschen immanenten und als solche nicht veränderlichen Doppelnatur, die ihn einerseits in einer Verstandeswelt und andererseits in der Sinneswelt verortet . Theorien, die mit dem Verweis darauf begründet werden, dass sie ihre Ursprünge ihre Grundlagen in der menschlichen Natur finden, weisen sich durch einen relativ starken Geltungsanspruch aus.Wie der Kontraktualismus selbst, soll die in dieser Arbeit diskutierte anthropologische Lesart einen strukturell theoretischen Charakter haben. Aus diesem Grund geht meine Betrachtung über die übersichtliche und inhaltliche Darstellung der theoretischen Eckpfeiler, hin zur Untersuchung, ob der innertheoretisch Weg in Hobbes´ Leviathan zu einer qualitativen Veränderung dessen führt, was er als das Wesen des Menschen ausmacht. Die notwendige Bedingung die Theorie von Thomas Hobbes´ kontraktualistischer Konstruktion als Anthropologie auszuweisen, ist also der Nachweis des gleichbleibenden Wesens des Menschen sowohl im Naturzustand und der bürgerlichen Gesellschaft als auch insbesondere in der Grundlegung des Gesellschaftsvertrages, die einem Übergang dieser beiden theoretischen Gesellschaftszustände eine besondere "menschliche" Sollgeltung verschaffen kann. Das Wesen des Menschen lässt sich über deren naturgemäße Rechte und Gesetze betrachten. Ohne eine Bewertung dieses Wesens, macht eine anthropologische Rückführung des Kontraktualismus wenig Sinn. Die Frage des Vorhandenseins dieser Bedingung soll in der folgenden Hausarbeit behandelt werden.