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Die Archive des Bundesverfassungsgerichts waren so verschlossen wie die des Vatikans. Nun endlich sind die alten Akten der großen Prozesse um die junge Demokratie des Grundgesetzes zugänglich. Die Karlsruher Papiere illustrieren, wie hinter den Kulissen um die Grundwerte der neuen Verfassung gerungen wurde - und wie auf den Trümmern eines Staates, der von Rassenhass und Kriegsgeschrei geprägt war, eine freiheitliche Gesellschaft entstehen konnte, die sich der Menschenwürde und dem Frieden verschrieben hat. Nach Sichtung hunderter Akten zeigt Thomas Darnstädt anhand der Debatten um…mehr

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Produktbeschreibung
Die Archive des Bundesverfassungsgerichts waren so verschlossen wie die des Vatikans. Nun endlich sind die alten Akten der großen Prozesse um die junge Demokratie des Grundgesetzes zugänglich. Die Karlsruher Papiere illustrieren, wie hinter den Kulissen um die Grundwerte der neuen Verfassung gerungen wurde - und wie auf den Trümmern eines Staates, der von Rassenhass und Kriegsgeschrei geprägt war, eine freiheitliche Gesellschaft entstehen konnte, die sich der Menschenwürde und dem Frieden verschrieben hat. Nach Sichtung hunderter Akten zeigt Thomas Darnstädt anhand der Debatten um Parteiverbote, Schwangerschaftsabbruch oder Gleichberechtigung und um Polit-Intrigen wie der Spiegel-Affäre oder dem Adenauer-Fernsehen, wie die Richter in Karlsruhe die Weichen in die Zukunft Deutschlands stellten.

Dieser Download kann aus rechtlichen Gründen nur mit Rechnungsadresse in A, B, BG, CY, CZ, D, DK, EW, E, FIN, F, GR, HR, H, IRL, I, LT, L, LR, M, NL, PL, P, R, S, SLO, SK ausgeliefert werden.

Autorenporträt
Thomas Darnstädt, Dr. jur., geboren im Jahr des Grundgesetzes 1949, ist Jurist und Journalist mit den Schwerpunkten Verfassungsrecht, Polizeirecht und internationales Recht. Jahrzehntelang analysierte und kommentierte er im Spiegel die großen Karlsruher Prozesse. Er ist Autor vielbeachteter Bücher, zuletzt erschien bei Piper "Nürnberg. Menschheitsverbrechen vor Gericht 1945". Er lebt mit seiner Familie in Hamburg.
Rezensionen

Süddeutsche Zeitung - Rezension
Süddeutsche Zeitung | Besprechung von 05.11.2018

Hinter
der großen Bühne
Thomas Darnstädt leuchtet die Frühzeit des
Verfassungsgerichts aus – akribisch und wohlwollend
VON ROLF LAMPRECHT
Das Erfolgsgeheimnis der Bundesrepublik verbirgt sich hinter der Chiffre B 237 – und steht unter Verschluss; konventionell archiviert, „flaschengrüne Aktenordner“ in „grauen Kästen“, jeweils mit „schwarzer Schlaufe“ zu öffnen; die „gut drei Kilometer Karlsruhe-Papiere“ lagern in „deckenhohen Rollregalen des Koblenzer Bundesarchivs“. Für diese Papiere hat der Autor im raffiniert-richtigen Moment Einsicht beantragt – exakt nach Ablauf zweier wichtiger Sperrfristen, der 30-jährigen für die Prozessakten und der 60-jährigen für das Schriftgut der Richter, beide 2013 weitgehend unbemerkt ins Gesetz eingefügt
Eine geniale Idee! Thomas Darnstädt, promovierter Volljurist und ehemaliger Spiegel-Redakteur, hat daraus ein Buch gemacht, das gerade erschienen ist: „Verschlusssache Karlsruhe – Die internen Akten des Bundesverfassungsgerichts“. Die zeitlichen Begrenzungen hatten zur Folge, dass er im Wesentlichen nur die allerersten der 67 Jahre, die das Gericht nun existiert, berücksichtigen konnte. Er machte aus der Not eine Tugend. Statt in die Breite ging er in die Tiefe und würdigte die Datenflut auf intensive Weise – mit der gleichen unbeirrbaren Zielstrebigkeit, die bei dem einstigen Arbeitskollegen schon vor drei Jahrzehnten auffiel.
Die Regale mit Geheimakten machen neugierig: „Getipptes auf dünnem Durchschlagpapier“, „Hektographiertes auf Wachsmatrizen“, „böse Briefe aus dem Bundeskanzleramt“, persönliche Notizen, „oft nur handschriftlich hingeschmierte Stichworte“, „Was passiert, wenn wir den nächsten Schritt gehen?“ Die Dossiers aus den Fünfzigerjahren wurden, so der Autor, „zur wichtigsten Grundlage“ seines Buches, das beschreibt, wie die „Demokratie des Grundgesetzes“ allmählich Gestalt annahm.
Darnstädt zeichnet nach, wie das Gericht Fälle zum Anlass nimmt, einen „viel weiterreichenden Auftrag zu erfüllen“: das Grundgesetz „verbindlich für die anderen Staatsgewalten auszulegen, wo nötig zu ergänzen, das Ungeschriebene herauszulesen, das Geschriebene vielleicht auch mal zu relativieren“; gelegentlich, wie Richter Martin Draht schrieb, sogar „Ersatzverfassungsgeber“ zu sein. Eine kühne intellektuelle Volte. Sie passt zu dem Rechtsprofessor, der uns Berliner Studenten 1950 mit seiner Analyse des gerade verabschiedeten Grundgesetzes für das Verfassungsrecht begeisterte.
„Das Ungeschriebene herauszulesen“, war die Mammutaufgabe, vor der die Richter der ersten Stunde standen. Es gab keine Präjudizen, an denen sie sich hätten orientieren können. Sie mussten bei null anfangen. Darnstädt erzählt von learning by doing, von „Versuch und Irrtum“, von den Zangengeburten, die sich dann als Grundsatzurteile in den ersten Bänden der amtlichen Entscheidungssammlung des Gerichts wiederfinden.
Beispiel Lüth-Urteil. Es ist eine der wichtigsten Entscheidungen, die das Gericht je gefällt hat. Darnstädt skizziert den Hindernislauf, der nötig war, bis der wegweisende Spruch endlich am 15. Januar 1958 verkündet werden konnte. Dass „die Grundrechte in erster Linie Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat“ sind, war keine Neuigkeit mehr. Doch der zweite Gedanke gehörte in die Kategorie der juristischen Sensationen: Die Erkenntnis, dass die Grundrechte „auch eine objektive Wertordnung“ verkörpern, die „für alle Bereiche des Rechts“ gilt.
Also auch für den Streit zwischen Bürgern, was im konkreten Fall eine große Rolle spielte. Erich Lüth, Pressechef des Hamburger Senats, aktiver Streiter für „christlich-jüdische Zusammenarbeit“, hatte zum Boykott gegen den Film „Unsterbliche Geliebte“ und dessen Regisseur Veit Harlan aufgerufen. Lüth nennt ihn „Nazifilmregisseur Nr. 1“. Weil Harlan für den antisemitischen Hetz-Film „Jud Süß“ verantwortlich war. Die betroffene Dominik-Filmproduktion klagte vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht. Beide Instanzen entschieden gegen Lüth, seine Kampagne sei „schlechthin sittenwidrig“.
Die Sache Lüth schmorte sieben Jahre – bis dann ein Urteil erging, das die Welt der Juristen durcheinander rüttelte. Darnstädt beschreibt den Weg dahin. Vieles kam zusammen – die hinterlassene Idee eines in der Zwischenzeit pensionierten Richters, Anregungen des Anwalts, sukzessive Folgerungen des Berichterstatters, das Pro und Contra zu seinem Votum.
Alles lief auf eine „Kollision von Normen“ hinaus. Welche gilt? Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit oder der Individualschutz des BGB? Ob erlaubt oder verboten – war nach Ansicht der Richter „aufgrund aller Umstände des Einzelfalles zu ermitteln“. Das Prinzip der „Verhältnismäßigkeit“ erhielt damit die höhere Weihe, für Darnstädt „der Clou des berühmten Urteils“.
Sein bescheidener Triumph: „Sechzig Jahre war der Zugang zu dem Text gesperrt. Hier ist er erstmals abgedruckt.“ Dieser Blick in den letzten Winkel ist das Neue. Mit der Aura des „Spruchkörpers“, der auf eine höhere Eingebung wartet und dann mit einer Zunge spricht, war es seit 1970 ohnehin vorbei. Seitdem dürfen die bei der Urteilsberatung überstimmten Richter ihre „abweichende Meinung“ zu Papier bringen, seitdem wissen Deutschlands Bürger, dass Rechts- und Wahrheitsfindung keine Zauberei ist, sondern Resultat eines harten Meinungskampfes. Argumente stehen gegen Argumente. Über alles, was darüber hinausgeht, schweigt des Sängers Höflichkeit. Erst mal. Doch nach Ablauf der Sperrfristen werden alle individuellen Eigenarten scheibchenweise sichtbar – die Verschrobenheiten des einen, die Ausstrahlung des anderen. Wer Gerhard Leibholz, den großen spiritus rector des Gerichts, noch persönlich kennen lernen durfte, trifft ihn hier quicklebendig wieder.
Eindrucksvolles Beispiel für die Indiskretion der Handakten: Im Spiegel-Prozess führte Gerichtspräsident Gebhard Müller, einst CDU-Politiker, den Vorsitz. In seinem grünen Hefter fand Darnstädt die Fotokopie eines Aufsatzes aus der Feder des erzkonservativen Staatsrechtlers Karl August Bettermann. Der Seelenverwandte Müllers traf ins Schwarze. Die Spiegel-Journalisten könnten nicht anders behandelt werden als jeder gemeine Agent oder Vaterlandsverräter; eine „Privilegierung der Publizistik“ sei im Grundgesetz nicht vorgesehen. Darnstädt: „Und was ein Mann wie Müller unterstrichen hat, gibt er nicht wieder her.“ So nahm das „autoritäre Gedankengut Bettermanns“ schnurgerade seinen Weg ins Urteil. Die einzige Entschuldigung: Auch die Richter waren Kinder ihrer Zeit, auch für sie galt die marxistische Binsenweisheit: Das Sein (hier: ungetrübt von Zweifeln im Gestern leben) bestimmt das Bewusstsein.
In sieben von acht Kapiteln folgt Darnstädt dem selbst gesteckten Ziel, das sich auch im Titel des Buches ausdrückt: mit Hilfe der frei gegebenen Akten hinter die Kulissen zu schauen. Das achte Kapitel fällt aus dem Rahmen. Es behandelt die beiden Abtreibungsurteile von 1975 und 1993 – einen Zeitraum, der keine Einsicht in die persönlichen Notizen der Richter erlaubte. Trotzdem ist ein Kapitel dem Paragrafen 218 gewidmet. Eine erkennbar bewusste Entscheidung des Autors. Ihn hat das erste Urteil – „maßlos im Ergebnis, wirr in der Begründung“ – offenbar zornig gemacht. Zu Recht. Aber das ist lange her. Mit dem Beitritt der insoweit fortschrittlicheren DDR und mit dem zweiten Karlsruher Urteil hat das Thema seine Brisanz verloren.
Dass die einschlägigen Akten weiter unter Geheimschutz stehen, wird dem Leser kaum auffallen. Zumal sich das achte Kapitel, wie alle anderen, als runde Geschichte präsentiert. Darnstädt ist ein einfühlsamer Schreiber, der es versteht, die großen Themen der Anfangsjahre in spannende Erzählungen zu kleiden. Er ist obendrein ein glänzender Jurist, der dem Leser die Spitze eines Eisberges zeigt und zugleich den Eindruck vermittelt, dass er den ganzen Berg kennt.
Er nähert sich dem Gegenstand seiner Untersuchung mit großem Wohlwollen. Das ist auf jeder Seite zu spüren. Mit guten Gründen. Darnstädt hält es „für einen Glücksfall der Geschichte“, dass hier Juristen am Werk waren, „die von Beginn an in den 146 Artikeln der neuen Verfassung die Werte der Aufklärung entdeckten“. Das lag an den Akteuren. Während sich beim benachbarten Bundesgerichtshof die ehemaligen Kriegsgerichtsräte und Sonderrichter mit den alten Nazis ein Stelldichein gaben, wuchs dem Bundesverfassungsgericht ein Ehrentitel zu: „Instanz der sauberen Hände“.
Rolf Lamprecht ist seit 1968 Berichterstatter an den Obersten Gerichtshöfen in Karlsruhe. Er hat zwei Bücher über die hier beschriebene Institution verfasst, zuletzt: „Ich gehe bis nach Karlsruhe – Eine Geschichte des Bundesverfassungsgerichts“ (DVA, 2011).
Der Autor nutzte klug
das Auslaufen von zwei
Sperrfristen für seine Studie
Die großen Themen
der Anfangsjahre werden in
spannende Erzählungen gekleidet
Thomas Darnstädt:
Verschlusssache Karlsruhe. Die internen Akten des Bundesverfassungsgerichts. Piper-Verlag, München 2018. 416 Seiten, 24 Euro.
E-Book: 19,99 Euro.
23 Richter und eine Richterin: Im Jahr 1951 nimmt das Verfassungsgericht im Prinz-Max-Palais in Karlsruhe seine Arbeit auf; im Bild die erste Sitzung des Zweiten Senats am 2. Oktober.
Foto: dpa
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»Das Buch liest sich wie ein hochbrisanter Polit-Krimi (...). Ein Stück Entstehungsgeschichte des Rechts in einem demokratischen Staat.« Eschborner Stadtmagazin Online 20190301