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Der Prozess gegen Andreas Baader, Gudrun Ensslin, Ulrike Meinhof und Jan-Carl Raspe zählt zu den großen Strafverfahren des 20. Jahrhunderts. Die Hauptverhandlung fand von 1975 bis 1977 vor dem Oberlandesgericht in Stuttgart-Stammheim statt. Belegt der Prozess, dass die Bundesrepublik der Herausforderung durch den Terrorismus standhielt? Oder kann von einem fairen Verfahren keine Rede sein? Bis heute gehen die Einschätzungen darüber auseinander. Hier wird zum ersten Mal eine umfassende Auswahl der unveröffentlichten Gerichtsprotokolle präsentiert. Zahlreiche Anmerkungen erläutern das…mehr

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Produktbeschreibung
Der Prozess gegen Andreas Baader, Gudrun Ensslin, Ulrike Meinhof und Jan-Carl Raspe zählt zu den großen Strafverfahren des 20. Jahrhunderts. Die Hauptverhandlung fand von 1975 bis 1977 vor dem Oberlandesgericht in Stuttgart-Stammheim statt. Belegt der Prozess, dass die Bundesrepublik der Herausforderung durch den Terrorismus standhielt? Oder kann von einem fairen Verfahren keine Rede sein? Bis heute gehen die Einschätzungen darüber auseinander. Hier wird zum ersten Mal eine umfassende Auswahl der unveröffentlichten Gerichtsprotokolle präsentiert. Zahlreiche Anmerkungen erläutern das Prozessgeschehen und ordnen es ein. Das Buch gewährt damit einen unmittelbaren Einblick in einen spektakulären Prozess, in dem der Rechtsstaat mehr als einmal auf die Probe gestellt wurde Was hier stattfindet in diesem Verfahren, das kann man nicht anders benennen als die systematische Zerstörung aller rechtsstaatlichen Garantien. Rechtsanwalt Otto Schily, 185. Verhandlungstag

Autorenporträt
Florian Jeßberger, Jahrgang 1971, ist Professor für Strafrecht und Juristische Zeitgeschichte an der Humboldt-Universität zu Berlin und leitet das interdisziplinäre Forschungsprojekt »Der Stammheim-Prozess«. Zu seinen Forschungsschwerpunkten, dem Strafrecht einschließlich seiner historischen und internationalen Bezüge, hat er zahlreiche Bücher und Aufsätze veröffentlicht. Inga Schuchmann, Jahrgang 1989, ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin und im Forschungsprojekt »Der Stammheim-Prozess«. Sie forscht zu den Grundlagen des Strafrechts sowie zur politischen Strafjustiz und zum Sexualstrafrecht.
Rezensionen

Perlentaucher-Notiz zur F.A.Z.-Rezension

Rezensentin Marlene Grunert empfiehlt den Band von Florian Jessberger und Inga Schuchmann auch denjenigen, die sich noch kaum mit der RAF beschäftigt haben. Die Veröffentlichung ausgewählter Mitschriften des Stammheim-Prozesses inklusive einiger Zeugenaussagen der Opfer bietet Grunert erstmals die Gelegenheit, einen "unverfälschten" Eindruck des Prozesses zu erhalten, zumal sich die Herausgeber mit Wertungen zurückhalten, wie sie bemerkt. Anmerkungen zu strafrechtlichen und zeithistorischen Hintergründen runden den Band ab, so Grunert.

© Perlentaucher Medien GmbH

Süddeutsche Zeitung - Rezension
Süddeutsche Zeitung | Besprechung von 19.10.2021

Schatten über Stammheim
Ein Dokumentenband gewährt Einblicke in den großen RAF-Prozess
Wenn sich ein Zeuge auf einen Vorsitzenden Richter stürzt („beide fallen hinter dem Richtertisch zu Boden“), wenn Angeklagte unflätige Schimpfworte und Beleidigungen brüllen, wenn ein beisitzender Richter mit der Faust auf den Tisch haut, wenn Anwälte ständig dazwischenrufen, wenn Angeklagte kommen und gehen, wann sie wollen, oder auch mal mit Gewalt aus dem Saal geschafft werden müssen – dann handelt es sich eher nicht um eine Nachmittagsgerichtsshow oder eine Netflix-Serie mit grimmigen Bösewichtern, sondern schlicht um die bundesdeutsche Vergangenheit. Willkommen also in Stuttgart-Stammheim beim RAF-Prozess.
Ganz sicher hatte der Prozess gegen Andreas Baader, Gudrun Ensslin, Jan-Carl Raspe und Ulrike Meinhof in den Jahren 1975 bis 1977 auch eine große Portion Theatralik und sogar einen gewissen Unterhaltungswert, doch verhandelt wurden damals vor allem die ganz großen Fragen der Gegenwart. Ein vorzüglich edierter Band macht nun erstmals ausgewählte Passagen aus dem Wortprotokoll der Hauptverhandlung zugänglich – und führt die Leser mitten hinein in die bleierne Zeit der BRD und zur Gretchenfrage: Wurde hier der erste politische Prozess seit 1945 geführt, mit dem Ziel, an den RAF-Terroristen mithilfe von „Isolationsfolter“ und dreckigen Tricks in Bonn ein Exempel zu statuieren, oder ging es hier um einen „ganz normalen Straffall“, bei dem über sechs Sprengstoffanschläge mit vier Toten, mehrere Raub- und Diebstahlsdelikte im Jahr 1972 verhandelt wurde?
Die Frage wird in der knappen Einleitung und im Fazit der beiden Herausgeber nicht beantwortet – Florian Jeßberger und Inga Schuchmann, die seit fünf Jahren an diesem juristischen Dokumentationsprojekt arbeiten, beschränken sich auf eine kluge Auswahl von Szenen und einen gewaltigen Anmerkungsapparat, der auch für Laien die Feinheiten der damaligen Strafprozessordnung aufschlüsselt. Leider sehr knapp geraten ist die historische Einbettung des Prozesses in die dramatische Zeit und hochaufgeregte öffentliche Debatte, die ja kurz nach dem Urteil im „Deutschen Herbst“ gipfelte. Hier ist es hilfreich, immer wieder mal einen der Sachbuchklassiker oder Ulf G. Stubergers „Die Tage von Stammheim. Als Augenzeuge beim RAF-Prozess“ zurate zu ziehen.
Anders als in deutschen Gerichtssälen üblich, hatte sich das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden, die Hauptverhandlung auf Tonband aufzunehmen und diese Mitschnitte dann zu verschriftlichen. Entstanden ist auf diese Weise ein einzigartiges Dokument – die Edition ermöglicht es dem Leser, das Personal und die aufgeladene Atmosphäre beinahe hautnah zu erleben: Da ist der überforderte Vorsitzende Richter Theodor Prinzing, der sich an seinen Paragrafen festzuhalten und Monat für Monat die Angeklagten mit Wortentzug zu disziplinieren versucht; da sind die Angeklagten, die als „Guerilla“ ihre Taten für nicht justiziabel halten und mit allen Mitteln die Verhandlung sabotieren (Baader: „Ich werde stören, solange ich hier drin bin“); da sind manche Verteidiger, die ein Widerstandsrecht des Einzelnen gegen das Vorgehen der USA in Vietnam konstruieren wollen, um die Anschläge gegen US-Einrichtungen in Deutschland zu rechtfertigen, und sonst vieles tun, um den Prozess zu verzögern; da sind andere Anwälte, die eigentlich eher wenig tun (und sogar einschlafen); und es geht um Anwälte, die wegen zu großer Nähe zu den Angeklagten vom Prozess ausgeschlossen worden waren oder bereits die Seiten ganz gewechselt hatten.
Brigitte Mohnhaupt formuliert es als Zeugin so: „Das Verhältnis zwischen uns, dem Gericht, der Justiz, der Bundesanwaltschaft ist der genaue Begriff: Krieg.“ Auf der anderen Seite erstaunt die Eiseskälte, mit der Prinzing nach dem Suizid von Ulrike Meinhof in ihrer Zelle die Vertagung der Verhandlung verweigert.
Ein weiterer Akteur – der hier nur am Rande vorkommt – war noch die Bundesregierung, die einige Gesetze eigens für das Verfahren schuf und sich auch sonst immer wieder ungut einmischte. Im Frühjahr 1977 fiel ein besonders dunkler Schatten durch die Abhöraffäre auf den Prozess, nachdem bekannt geworden war, dass in Stammheim Angeklagte und Anwälte heimlich abgehört worden waren. Rechtsanwalt Otto Schily hatte also nicht ganz unrecht, als er sagte: „Was hier im Prozess geschieht, das wird in Bonn entschieden.“ In der polemischen Zuspitzung freilich trug auch dieser Satz nicht zur Beruhigung der Gemüter bei.
Der Band erklärt nicht die RAF und auch nichts für richtig oder falsch. Die ausgewählten Passagen zeigen „nur“ schlaglichtartig, wie es in einem der wichtigsten Terrorprozesse einst zuging: schrill, schäbig, kräftezehrend und, ja, auch erschütternd.
ROBERT PROBST
Florian Jeßberger,
Inga Schuchmann (Hg.):
Die Stammheim-Protokolle.
Der Prozess gegen die erste
RAF-Generation.
Ch. Links-Verlag,
Berlin 2021.
432 Seiten, 25 Euro.

DIZdigital: Alle Rechte vorbehalten – Süddeutsche Zeitung GmbH, München
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über www.sz-content.de
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Frankfurter Allgemeine Zeitung - Rezension
Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 03.05.2022

Die große Inszenierung
Ein Band macht erstmals Protokolle des Stammheim-Prozesses gegen die RAF zugänglich - und gibt wüste Einblicke

Normal lief in Stuttgart-Stammheim wenig ab. Noch vor Beginn der Hauptverhandlung wurden mehrere Verteidiger vom Verfahren ausgeschlossen; einige wurden selbst zu Beschuldigten. Im Saal kamen und gingen die Angeklagten, wie sie wollten, sie schimpften und schrien. Zum Zeugen Klaus Jünschke hält das Protokoll fest: "Mit zwei bis drei schnellen Schritten springt er auf den Richtertisch hinauf und stürzt sich mit beiden Händen voraus auf den Vorsitzenden. Beide fallen dadurch hinter dem Richtertisch zu Boden."

Es war einer der aufwendigsten und bedeutsamsten Strafprozesse der deutschen Geschichte, der von 1975 bis 1977 in Schwaben stattfand. In einer für zwölf Millionen D-Mark errichteten Mehrzweckhalle standen an 192 Verhandlungstagen die Protagonisten der ersten Generation der Roten-Armee-Fraktion (RAF) vor Gericht: Andreas Baader, Ulrike Meinhof, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe mussten sich unter anderem wegen vierer Morde und 54 versuchter Morde vor dem zweiten Staatsschutzsenat des Stuttgarter Oberlandesgerichts verantworten. Vor allem ging es um die sogenannte Mai-Offensive von 1972, bei der die RAF sechs Sprengstoffanschläge gegen Militäreinrichtungen der USA, Polizeibehörden, den Richter Wolfgang Buddenberg und den Springer-Verlag verübt hatte.

Über den Stammheim-Prozess ist viel geschrieben worden, über die wüsten Auftritte der Angeklagten, die sich als Vertreter eines globalen, antiimperialistischen Klassenkampfes in Szene setzten, über die "Totalopposition" ihrer Verteidiger und über die Versuche des Senats, die Sache mit den förmlichen Instrumenten der Strafprozessordnung irgendwie in den Griff zu kriegen. Die vielen Änderungen des Strafverfahrensrechts, mit denen der Gesetzgeber in den laufenden Prozess eingriff, wurden ebenso aufgearbeitet wie die illegalen Abhöraktionen des Verfassungsschutzes; er hatte in Stammheim Gespräche zwischen Angeklagten und Verteidigern mitgeschnitten. Neuerscheinungen haben es hier tendenziell schwer.

Umso bemerkenswerter wirkt, was Florian Jeßberger und Inga Schuchmann gelungen ist. In ihrem sorgfältig editierten Band "Die Stammheimprotokolle - Der Prozess gegen die erste RAF-Generation" machen sie die im Gericht angefertigten Mitschriften erstmals zugänglich. Diese liefern einen unmittelbaren und unverfälschten Eindruck des Prozesses, der die "ganze Normalität und Verstaubtheit der Nachkriegsbundesrepublik auf die Schroffheit einer selbsternannten Welt-Guerilla" prallen ließ, so die Herausgeber. Das protokollierte Wort steht dabei für sich.

Jeßberger und Schuchmann wollen vor allem Fragen aufwerfen. "War Stammheim nun ein ,ganz normaler Straffall', wie der Senatsvorsitzende Dr. Prinzing es formulierte?", schreiben sie in ihrem Vorwort. "Oder ein ,Schauprozess gegen revolutionäre Politik' und die ,systematische Zerstörung aller rechtsstaatlicher Garantien', wie Ulrike Meinhof und Verteidiger Otto Schily vor Gericht erklärten?" Von Alltäglichkeit wollen die Herausgeber nicht ausgehen, so viel Wertung erlauben sie sich. Im Übrigen entlassen sie den Leser nach diesen Zuspitzungen aber unbeeinflusst in die Lektüre.

"Ganz normal" war das Stammheimer Verfahren schon mit Blick auf die vielen Toten nicht. Holger Meins, den die Bundesanwaltschaft ebenfalls angeklagt hatte, starb noch vor Prozessbeginn an den Folgen seines Hungerstreiks. Ulrike Meinhof erhängte sich im Mai 1976. Als vor 45 Jahren, am 28. April 1977, das Urteil verkündet wurde, lebten noch drei Beschuldigte. Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe wurden zu lebenslanger Haft verurteilt. In der Nacht des 18. Oktobers brachten auch sie sich um. Über ihre Revision war da noch nicht entschieden, rechtskräftig wurde das Urteil deshalb nie.

Auch die unmittelbaren geschichtlichen Zusammenhänge machen den Stammheim-Prozess bedeutsam. Schon am 7. April 1977, also kurz vor der Urteilsverkündung, hatte ein RAF-Kommando den Generalbundesanwalt Siegfried Buback und dessen Begleiter ermordet. Am 30. Juli wurde Jürgen Ponto erschossen, der Vorstandssprecher der Dresdner Bank. Anfang September entführten RAF-Mitglieder dann den Arbeitgeberpräsidenten Hanns Martin Schleyer. Den Terroristen ging es darum, elf ihrer inhaftierten Genossen freizupressen, vor allem die in Stammheim einsitzenden Anführer. Sie sprachen von der "Big Raushole". Doch die Regierung unter Bundeskanzler Helmut Schmidt blieb unnachgiebig. Am 13. Oktober 1977 sprangen der RAF deshalb Terroristen der Volksfront zur Befreiung Palästinas zur Seite und entführten das Lufthansaflugzeug "Landshut". Die Befreiung der Geiseln durch die GSG 9 am 18. Oktober gilt als Auslöser für den kollektiven Suizid in Stammheim. Noch am selben Tag ermordete die RAF Hanns Martin Schleyer.

Aus dem Strafprozess sind 140 000 Seiten Wortlautprotokoll überliefert. Jeßberger und Schuchmann sprechen von einem "Glücksfall". Und tatsächlich sind wörtliche Mitschriften strafrechtlicher Verhandlungen bis heute die Ausnahme. Anders als in anderen Ländern werden Strafprozesse in Deutschland nur in einem Ergebnisprotokoll festgehalten, was umso erstaunlicher ist, als Strafgerichte ihre Überzeugung laut Gesetz aus dem "Inbegriff" der mündlichen Verhandlung schöpfen. Seit Jahren gibt es deshalb Reformbestrebungen. Im Koalitionsvertrag der Ampelregierung heißt es: "Vernehmungen und Hauptverhandlung müssen in Bild und Ton aufgezeichnet werden."

Jeßberger und Schuchmann haben auf knapp 350 Seiten eine dichte und erhellende Auswahl getroffen. Der Leser erhält spannende Eindrücke von allen Verfahrensbeteiligten und deren Kämpfen, vom Umgang des Gerichts mit Ulrike Meinhofs Selbstmord, von den Versuchen der Terroristen, aus dem Vietnamkrieg ein Widerstandsrecht abzuleiten.

Im Umgang mit der RAF wird immer wieder bemängelt, dass die Täter bis heute enorme Aufmerksamkeit bekommen, die Opfer dagegen vernachlässigt werden. Es ist eine Kritik, die grundsätzlich berechtigt ist und vor deren Hintergrund man diese Publikation als weiteres Podium abtun könnte. In Strafprozessen geht es aber nun einmal zuallererst um die Beschuldigten und - trotz zunehmender Bedeutung der Nebenklage - nur nachrangig um die Opfer. Dass deren Zeugenaussagen in dem vorliegenden Band auch vorkommen, kann man als wichtiges Signal verstehen.

Er besticht auch durch ausführliche Anmerkungen. Darin erläutern die Herausgeber nicht nur strafrechtliche Hintergründe, sie liefern auch zeithistorische Einordnungen. Das Buch ist deshalb auch denen zu empfehlen, die mit diesem Kapitel der deutschen Geschichte noch keine Berührung hatten. MARLENE GRUNERT.

Florian Jessberger/ Inga Schuchmann: Die Stammheim Protokolle. Der Prozess gegen die erste RAF-Generation.

Ch. Links Verlag, Berlin 2021. 432 S., 25,- Euro.

Alle Rechte vorbehalten. © F.A.Z. GmbH, Frankfurt am Main
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»Der Leser erhält spannende Eindrücke.« Marlene Grunert Frankfurter Allgemeine Zeitung 20220503