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Dieses Buch beschäftigt sich mit dem Problem des Generationenwechsels in mittelständischen Unternehmen und erörtert anhand verschiedener Fragestellungen die Möglichkeiten und Grenzen des Einsatzes von Stiftungen als Instrument der Unternehmensnachfolge. Es findet eine rechtsvergleichende und kollisionsrechtliche Betrachtung statt, die das deutsche dem italienischen Recht gegenüberstellt und grenzüberschreitende Lösungen erörtert. Ein besonderer Schwerpunkt bildet dabei die Diskussion über die Wahl des Anknüpfungsmerkmals nach der Sitz- bzw. Gründungstheorie und die Übertragbarkeit der…mehr

Produktbeschreibung
Dieses Buch beschäftigt sich mit dem Problem des Generationenwechsels in mittelständischen Unternehmen und erörtert anhand verschiedener Fragestellungen die Möglichkeiten und Grenzen des Einsatzes von Stiftungen als Instrument der Unternehmensnachfolge. Es findet eine rechtsvergleichende und kollisionsrechtliche Betrachtung statt, die das deutsche dem italienischen Recht gegenüberstellt und grenzüberschreitende Lösungen erörtert. Ein besonderer Schwerpunkt bildet dabei die Diskussion über die Wahl des Anknüpfungsmerkmals nach der Sitz- bzw. Gründungstheorie und die Übertragbarkeit der Regelungen des Gesellschaftsrechts auf die Rechtsform der Stiftung. Die neueren Entwicklungen in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Überseering, Inspire Art, Centros und Cartesio) im Hinblick auf die Möglichkeit der grenzüberschreitenden Sitzverlegung von Stiftungen zwischen Deutschland und Italien werden ausführlich dargestellt und erörtert.
Autorenporträt
Die Autorin: Tanja Verena Horvath, geboren 1980 in Augsburg; Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Bayreuth und Augsburg 2000-2004; Zusatzstudium zur Diplom-Wirtschaftsjuristin an der Universität Bayreuth 2002; Erstes juristisches Staatsexamen 2004; Praktikum bei der Europäischen Kommission, Gemeinsame Forschungsstelle in Ispra (Italien) an einem Forschungsprojekt zum Gemeinnützigkeitssektor 2004-2005; Referendariat am LG Augsburg 2005-2007; Zweites juristisches Staatsexamen 2007; seit 2008 Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Augsburg.