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IX. Senat des BFH gewährt erstmals Vertrauensschutz trotz einer geänderten Gesetzeslage Mit Urteil vom 11. Juli 2017 (IX R 36/15) hat der IX. Senat des BFH erstmals Vertrauensschutz trotz einer geänderten Gesetzeslage gewährt, indem er das Vertrauen auf die traditionelle Rechtsprechung zu nachträglichen Anschaffungskosten bei § 17 EStG auch unter Geltung des MoMiG für schutzwürdig erachtete, im Übrigen aber den Anschaffungskostenbegriff auch bei § 17 EStG auf die Grundsätze des HGB zurückführte. Einordnung und Reichweite des richterlichen Vertrauensschutzes Gerade mit Blick auf die umfassende…mehr

Produktbeschreibung
IX. Senat des BFH gewährt erstmals Vertrauensschutz trotz einer geänderten Gesetzeslage
Mit Urteil vom 11. Juli 2017 (IX R 36/15) hat der IX. Senat des BFH erstmals Vertrauensschutz trotz einer geänderten Gesetzeslage gewährt, indem er das Vertrauen auf die traditionelle Rechtsprechung zu nachträglichen Anschaffungskosten bei § 17 EStG auch unter Geltung des MoMiG für schutzwürdig erachtete, im Übrigen aber den Anschaffungskostenbegriff auch bei § 17 EStG auf die Grundsätze des HGB zurückführte.
Einordnung und Reichweite des richterlichen Vertrauensschutzes
Gerade mit Blick auf die umfassende zum Teil günstigere Steuerbarkeit auch des Kapitalstamms im Rahmen von § 20 EStG stellt sich die Frage nach der dogmatischen Einordnung und Reichweite dieses richterlichen Vertrauensschutzes: Kann ein Vertrauen auch über die Ausnahmefälle des Großen Senats des BFH hinaus durch die Rechtsprechung geschützt werden? Ist auch ein Fachsenat neben dem Großen Senat für die Gewährung von Vertrauensschutz zuständig? Ist eine Anrufung des Großen Senats vor dem Hintergrund der neuen Rechtsprechung des VIII. Senats zum insolvenzbedingten Ausfall einer privaten Darlehensforderung zu erwarten?
Antworten für die Praxis
Für diese wichtigen Fragen werden in der Untersuchung praktisch umsetzbare Antworten geliefert. Die Vertrauensschutzregelung des IX. Senats wird die Rechtsanwender noch viele Jahre beschäftigen, da derzeit noch gar nicht abzusehen ist, wie viele offene Sachverhalte von ihr erfasst sind. Die Optionen der Gesellschafter, deren Finanzierungshilfen in der Zeit zwischen Inkrafttreten des MoMiG am 1. November 2008 und der Veröffentlichung der neuen Rechtsprechungsgrundsätze am 27. September 2017 (bei Zugrundelegung der abgeschafften gesellschaftsrechtlichen Vorschriften) eigenkapitalersetzend vom Gesellschafter geleistet wurden oder bis zu diesem Tag eigenkapitalersetzend geworden sind, werden ausführlich beleuchtet.
Zielgruppen Steuerberaterinnen und Steuerberater Dozentinnen und Dozenten für Steuerrecht Inhaltsverzeichnis (PDF) Leseprobe (PDF)