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Der Komplexitätsgrad des Einkommensteuergesetzes nimmt Jahr für Jahr zu. Wie gut, dass auf die ordnende Wirkung des Kirchhof/Seer Verlass ist. Beratende finden in diesem Kommentar auf aktuelle Fragen überzeugende Antworten in Form rechtssicherer Argumente und praxistauglicher Lösungen.
Topaktuell - Das ist neu Der Gesetzgeber hat das EStG in 2022 im Rahmen des Krisenmanagements vielen kleineren Anpassungen unterzogen, die es zu berücksichtigen gilt:
- Jahressteuergesetz (JStG) 2022: Ertragsteuerbefreiung für bestimmte Fotovoltaikanlagen; Überarbeitung der sog. Homeoffice-Pauschale;
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Produktbeschreibung
Der Komplexitätsgrad des Einkommensteuergesetzes nimmt Jahr für Jahr zu. Wie gut, dass auf die ordnende Wirkung des Kirchhof/Seer Verlass ist. Beratende finden in diesem Kommentar auf aktuelle Fragen überzeugende Antworten in Form rechtssicherer Argumente und praxistauglicher Lösungen.

Topaktuell - Das ist neu
Der Gesetzgeber hat das EStG in 2022 im Rahmen des Krisenmanagements vielen kleineren Anpassungen unterzogen, die es zu berücksichtigen gilt:

- Jahressteuergesetz (JStG) 2022: Ertragsteuerbefreiung für bestimmte Fotovoltaikanlagen; Überarbeitung der sog. Homeoffice-Pauschale; Anpassungen der Gebäude-Abschreibung; Verluste bei Kapitaleinkünften; sozialer Ausgleich bei den Entlastungen aus der Gaspreisbremse und Wärmepreisbremse
- Viertes Corona-Steuerhilfegesetz: Steuerfreistellung des Pflegebonus; Änderungen bei der Abzinsung; Verbesserung der Investitionsfristen, der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und der Verlustverrechnung
- Inflationsausgleichsgesetz
- Steuerentlastungsgesetz 2022: Einführung der einmaligen Energiepreispauschale; Einmalbonus zum Kindergeld; höhere Entfernungspauschale ab 2022; höherer Arbeitnehmer-Pauschbetrag zu Werbungkosten
- Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz: Steuerbefreiung von Inflationsausgleichs-Sonderzahlungen der Arbeitgeber bis zu 3.000 Euro

Inhaltliche Tiefe & überzeugende Argumente
Wer im Einkommensteuerrecht erklärt, berät, urteilt oder lehrt, schwört auf den Kirchhof/Seer - aus gutem Grund! Zwar gibt es mehr als genug Literatur zum Thema, aber kein anderes Werk bietet eine vergleichbare inhaltliche Tiefe. Autoritäten des Fachs beantworten in diesem Kommentar alle Fragen wissenschaftlich fundiert und praxisrelevant gewichtet. Sie berücksichtigen sämtliche neuen Entwicklungen und liefern überzeugende Empfehlungen für jeden Sachverhalt. Diesem Premium-Anspruch bleibt auch die 22. Auflage treu.

Mit jedem Jahr wird das Einkommensteuerrecht unübersichtlicher. Gerade im Zuge der Bemühungen des Gesetzgebers, die Nachwehen der Pandemie abzumildern, sind zahlreiche neue Gesetze und Verordnungen hinzugekommen. Umso bedeutsamer, sich an dieses Standardwerk halten zu können. Erstens lässt sich mit seiner Hilfe jeder Winkel des komplexen Rechtsgebiets durchdringen und bewältigen. Und zweitens argumentiert man auf Augenhöhe mit allen Fachleuten in Unternehmen, Beratung, Justiz und Verwaltung - denn auch sie greifen bei schwierigen Fragen zum Kirchhof/Seer.

Der Kommentar bietet eine systematische, konzentrierte und praxisgerechte Kommentierung des Einkommensteuergesetzes (EStG). Kommentiert werden die für den Veranlagungszeitraum 2022 geltenden Vorschriften und die Vorschriften für die laufende Beratung in 2023.

Ausgewertet werden insbesondere höchstrichterliche Rechtsprechung, Verwaltungspraxis und einschlägige Literatur, die für die Beratung vorrangig von Interesse sind. Einzelfälle werden in zahlreichen ABCs bei den jeweiligen Vorschriften nachgewiesen.

Renommiertes Team
Expertise, Erfahrung und ein erstklassiger Ruf unter Fachleuten: Über diese Eigenschaften verfügen alle Autorinnen und Autoren der Kommentare aus der blauen Reihe von Otto Schmidt. Dieses Werk ist in dieser Hinsicht geradezu ein Paradebeispiel.

Herausgeber Prof. Dr. Roman Seer ist Inhaber des Lehrstuhls für Steuerrecht und Direktor des Instituts für Steuerrecht und Steuervollzug der Ruhr-Universität Bochum. Der Experte für Öffentliches Recht und Steuerrecht kann ca. 300 Veröffentlichungen vorweisen und nimmt in zahlreichen Organisationen verantwortliche Positionen ein, u. a. in der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft, dem Deutschen Wissenschaftli