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Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Jura - Strafrecht, , Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit sollen die Entscheidungsgründe des LG Braunschweig analysiert werden. Das Urteil, das dieser Arbeit zugrunde liegt, wurde am 27.11.2017 entschieden und thematisiert die Anfechtung und den Rücktritt von einem direkt mit dem Fahrzeughersteller geschlossenen Kraftfahrzeugkaufvertrag aufgrund der unzulässigen Abschalteinrichtung sowie eine Schadensersatzforderung wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Der Dieselskandal beschäftigt nun seit 2015 enorm die Zivilgerichte. Im Mai…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Jura - Strafrecht, , Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit sollen die Entscheidungsgründe des LG Braunschweig analysiert werden. Das Urteil, das dieser Arbeit zugrunde liegt, wurde am 27.11.2017 entschieden und thematisiert die Anfechtung und den Rücktritt von einem direkt mit dem Fahrzeughersteller geschlossenen Kraftfahrzeugkaufvertrag aufgrund der unzulässigen Abschalteinrichtung sowie eine Schadensersatzforderung wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Der Dieselskandal beschäftigt nun seit 2015 enorm die Zivilgerichte. Im Mai 2014 entdeckte die Universität von West Virginia, dass Ungereimtheiten beim Stickoxidausstoß von VW-Dieselfahrzeugen bestanden. Die Volkswagen AG erklärte dies zunächst mit einem Softwarefehler und ließ die in den USA betroffenen Fahrzeuge zurückrufen, um den Fehler zu beheben. Als weitergehende Untersuchungen des California Air Resources Board im Juli 2015 keine Verbesserung feststellen konnten, wurde VW von den US-Behörden aufgefordert, eine Erklärung abzugeben, andernfalls drohe die Verweigerung der Zulassung von neuen VW-Modellen im darauffolgenden Jahr. Daraufhin gab der Konzern im September 2015 die Manipulation zu. In Dieselmotoren des Typs EA 189 wurde eine Abschalteinrichtung eingebaut, wodurch dann die Abgasnormen umgangen werden konnten. Die Softwarte erkannte, wenn sie sich in einer Prüfsituation befand und stieß dann geringere Mengen Stickoxid aus als im regulären Straßenverkehr. Die Testergebnisse wurden also dahingehend gefälscht, dass die nach der Euro-5 und Euro-6 Abgasnorm vorgegebenen Stickoxidwerte eingehalten wurden. Weltweit sind ca. elf Millionen Fahrzeuge des Konzerns betroffen. Nach Bekanntwerden dieser unzulässigen Abschalteinrichtungen bot die Volkswagen AG allen Fahrzeugeigentümern an, deren Fahrzeuge durch ein Software-Update nachzubessern. Das KBA ließ die weitere Nutzung der Fahrzeuge im Straßenverkehr zu und bestätigte des Weiteren am 15.10.2015, dass der Mangel durch das Aufspielen der neuen Software beseitigt werden würde. Laut Aussagen des KBA drohe auch kein Erlöschen der Betriebserlaubnis. Die betroffenen Fahrzeuge würden auch nach wie vor die erforderliche Typengenehmigung haben.

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