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Die Autorin veranschaulicht Siegmund Schlossmanns Vertretungslehre umfassend an Beispielsfällen. Im geltenden Recht bilden die Rechtsinstitute der unmittelbaren und mittelbaren Stellvertretung einen Gegensatz, den Rechtsprechung und herrschende Lehre mit Billigkeitserwägungen unter anderem im Rahmen der Drittschadensliquidation aushebeln. Schlossmann wollte diese Gegensätzlichkeit aufheben und entwickelte ein einheitliches Vertretungsinstitut, das in Vergessenheit geraten ist. Die Autorin beweist, dass der Wissensstand des mittelbar Vertretenen die Wirkungen des Ausführungsgeschäftes analog…mehr

Produktbeschreibung
Die Autorin veranschaulicht Siegmund Schlossmanns Vertretungslehre umfassend an Beispielsfällen. Im geltenden Recht bilden die Rechtsinstitute der unmittelbaren und mittelbaren Stellvertretung einen Gegensatz, den Rechtsprechung und herrschende Lehre mit Billigkeitserwägungen unter anderem im Rahmen der Drittschadensliquidation aushebeln. Schlossmann wollte diese Gegensätzlichkeit aufheben und entwickelte ein einheitliches Vertretungsinstitut, das in Vergessenheit geraten ist. Die Autorin beweist, dass der Wissensstand des mittelbar Vertretenen die Wirkungen des Ausführungsgeschäftes analog
166 Abs. 2 BGB beeinflusst. Hierdurch wird Schlossmanns Lehre zumindest teilweise bestätigt.
Autorenporträt
Regina Margarethe Ellsperger studierte Rechtswissenschaften an der Universität Passau. Während ihrer Tätigkeit als Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht erwarb sie das Zertifikat Hochschullehre Bayern. Sie ist als Richterin tätig.