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Das Konzept der Verfassungsidentität ist seit dem Lissabon-Urteil und der nachfolgenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts derzeit (wieder) in aller Munde. Das Besondere daran ist, dass dieses Konzept im Grundgesetz nicht ausdrücklich geregelt ist und es sich gerade verselbstständigt. Es stellen sich daher die grundlegenden Fragen, ob und inwieweit das Grundgesetz überhaupt ein rechtlich relevantes Konzept der Verfassungsidentität vorsieht, und ob die Verwendung des Begriffs der Verfassungsidentität im Rahmen des Grundgesetzes angemessen ist. Diesen Kernfragen geht Monika Polzin…mehr

  • Geräte: PC
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Produktbeschreibung
Das Konzept der Verfassungsidentität ist seit dem Lissabon-Urteil und der nachfolgenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts derzeit (wieder) in aller Munde. Das Besondere daran ist, dass dieses Konzept im Grundgesetz nicht ausdrücklich geregelt ist und es sich gerade verselbstständigt. Es stellen sich daher die grundlegenden Fragen, ob und inwieweit das Grundgesetz überhaupt ein rechtlich relevantes Konzept der Verfassungsidentität vorsieht, und ob die Verwendung des Begriffs der Verfassungsidentität im Rahmen des Grundgesetzes angemessen ist. Diesen Kernfragen geht Monika Polzin nach. Sie untersucht zunächst die verfassungshistorische Herkunft des Konzepts der Verfassungsidentität und überprüft dann seine Validität in verfassungstheoretischer und verfassungsrechtlicher Hinsicht. Das Ergebnis ist eine Entmystifizierung der Verfassungsidentität und der zentrale Befund, dass es sich nicht um ein normatives Konzept des Grundgesetzes handelt. Geboren 1977; Studium der Rechtswissenschaften in Hannover, Kiel und England (University of Surrey); 2001 Erstes Staatsexamen; Wissenschaftliche Assistentin an der Universität Basel; 2004 Promotion; Rechtsreferendariat beim OLG München; 2006/2007 LL.M. Studium an der New York University (NYU) als Hugo Grotius Scholar; 2007-10 Rechtsanwältin; ab 2010 Juniorprofessorin für Öffentliches Recht mit einem Schwerpunkt im Völkerrecht an der Universität Augsburg; 2017 Habilitation, 2017-20 Lehrstuhlvertretungen in Berlin, Potsdam, Göttingen und München; seit 2020 Professorin für Öffentliches Recht an der Wirtschaftsuniversität Wien.

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