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Die Diskussion in der Rechtsprechung und Literatur um ungeschriebene Beschlusszuständigkeiten der Hauptversammlung dauert seit nunmehr über 30 Jahren an. Viele Ansätze zur Bestimmung ihrer Rechtsgrundlage und Reichweite ließen ihre Fortentwicklung in die unterschiedlichsten Richtungen verlaufen und den Kreis der zustimmungspflichtigen Maßnahmen stetig ansteigen. Grundlegende Entscheidungen wie "Holzmüller", "Gelatine" oder "Macrotron" prägten die Diskussion nachhaltig. Das Ziel dieser Untersuchung ist es, den Umfang der Rechtsfortbildung aus dogmatischer Sicht zu bestimmen. Dazu wird die…mehr

Produktbeschreibung
Die Diskussion in der Rechtsprechung und Literatur um ungeschriebene Beschlusszuständigkeiten der Hauptversammlung dauert seit nunmehr über 30 Jahren an. Viele Ansätze zur Bestimmung ihrer Rechtsgrundlage und Reichweite ließen ihre Fortentwicklung in die unterschiedlichsten Richtungen verlaufen und den Kreis der zustimmungspflichtigen Maßnahmen stetig ansteigen. Grundlegende Entscheidungen wie "Holzmüller", "Gelatine" oder "Macrotron" prägten die Diskussion nachhaltig. Das Ziel dieser Untersuchung ist es, den Umfang der Rechtsfortbildung aus dogmatischer Sicht zu bestimmen. Dazu wird die Fortentwicklung der geschriebenen Kompetenzen auf eine tragfähige Rechtsgrundlage gestellt und ihre materiellen Voraussetzungen in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Wertungen herausgearbeitet. Im Anschluss werden die gefundenen Ergebnisse auf einzelne Maßnahmen in der verbundenen und unverbundenen Aktiengesellschaft angewendet. Der Autor zeigt auf, dass einige Ansätze sowohl der Literatur als auch der Rechtsprechung mit den gesetzlichen Vorgaben nicht in Einklang zu bringen sind.
Autorenporträt
Der Autor: Marco Jerczynski nahm 2000 das Studium der Rechtswissenschaft an der Universität zu Kiel auf. Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums wurde er 2006 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht, Abteilung II in Münster. Zum Zeitpunkt des Abschlusses des Promotionsverfahrens absolvierte der Autor den juristischen Vorbereitungsdienst am Oberlandesgericht Hamm.