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Gesetze bestehen in der Zeit und sind auch den Einflüssen der jeweiligen Zeit ausgesetzt. In vielen Bereichen scheint das Recht einer sich ständig verändernden Wirklichkeit hinterherzuhinken. Der Erlass eines neuen Gesetzes kann aber einige Zeit in Anspruch nehmen. Kann beziehungsweise muss nun die dritte Gewalt die Gesetze verändern, während der Gesetzgeber untätig bleibt? Das Bundesverfassungsgericht erkennt die Möglichkeit einer Anpassung der Rechtsordnung aufgrund gewandelter Umstände in seiner ständigen Rechtsprechung an und betont, dass es die Aufgabe der Rechtsprechung sei, den vom…mehr

Produktbeschreibung
Gesetze bestehen in der Zeit und sind auch den Einflüssen der jeweiligen Zeit ausgesetzt. In vielen Bereichen scheint das Recht einer sich ständig verändernden Wirklichkeit hinterherzuhinken. Der Erlass eines neuen Gesetzes kann aber einige Zeit in Anspruch nehmen. Kann beziehungsweise muss nun die dritte Gewalt die Gesetze verändern, während der Gesetzgeber untätig bleibt? Das Bundesverfassungsgericht erkennt die Möglichkeit einer Anpassung der Rechtsordnung aufgrund gewandelter Umstände in seiner ständigen Rechtsprechung an und betont, dass es die Aufgabe der Rechtsprechung sei, den vom Gesetzgeber festgelegten Gesetzeszweck über die Zeit hinweg 'zuverlässig' zur Geltung zu bringen.

Diese Arbeit setzt sich zum Ziel, dieses überzeugende Diktum des Bundesverfassungsgerichts zu konkretisieren. Dazu entwickelt sie unter Rückgriff auf die methodische Kategorie der sekundären Lücke ein überzeugendes Konzept, das es dem Rechtsanwender ermöglicht, die Forderung einer Rechtsfortbildung wegen veränderter Umstände anhand rationaler Kriterien zu reflektieren.
Autorenporträt
Manuel Fallmann studierte Rechtswissenschaften, Philosophie und Germanistik an der Universität Konstanz. Während seines Studiums war er als wissenschaftliche Hilfskraft bei Prof. Dr. em. Bernd Rühters über mehrere Jahre tätig. Nach dem Abschluss des ersten juristischen Staatsexamens nahm er 2016 seine Arbeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Prof. Dr. Clemens Höpfner auf, bei dem er auch promovierte. Im April 2019 begann er sein Referendariat am Landgericht Stuttgart, das er 2021 abschloss.